Partner für Gas- und Wasserinstallationen
Im Schnellzugriff:
Technische Installationsvorgaben Gas
Gasinstallationen sind nach TRGI (DVGW Arbeitsblatt G 600) zu planen, zu erstellen, zu ändern, instand zu setzen und zu betreiben. Zusätzlich sind im Netzgebiet der Netze BW GmbH die hier hinterlegten technischen Installationsvorgaben zu beachten.
Hinweis: Für individuelle Anliegen wenden Sie sich bitte an gasanschluss@netze-bw.de.
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Technische Installationsvorgaben für Gasinstallationen
(PDF)
Stand: 10.10.2025
Technische Angaben für Feuerungsanlagen (TAF)
Wann ist TAF erforderlich?
- Neuinstallation einer Gasanlage (Leitungsbau, Installation von Gasgeräten/Gasfeuerstätten und Abgasanlagen)
- Austausch von Gasgeräten/Gasfeuerstätten (z. B. Erhöhung der Kesselleistung)
- Erweiterung (z. B. zusätzlicher Zählerplatz, „Hinterhausinstallation“, erdverlegte Leitungen)
- Nutzungsänderung des Hausanschlussraums · Stilllegung · Entfernung des Gaszählers
Hinweis: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an gasanschluss@netze-bw.de.
Technische Installationsvorgaben Wasser
Wasserinstallationen sind nach DIN 1988, DIN EN 1717 und DIN EN 806 zu planen, zu erstellen, zu ändern, instand zu setzen und zu betreiben. Zusätzlich sind im Netzgebiet der Netze BW Wasser GmbH die hier hinterlegten technischen Installationsvorgaben zu beachten.
Hinweis: Für individuelle Anliegen wenden Sie sich bitte an anschlussservice-stu@netze-bw.de.
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Technische Installationsvorgaben für Wasserinstallationen
(PDF)
Stand: 8.10.2025
Anmeldung einer Trinkwasseranlage (TWA)
Hinweise zum Ausfüllen (Trinkwasser)
- Ein Nachweis des Vertragsinstallationsunternehmens ist dem Dokument beizulegen.
- Die Berechnung des Spitzenvolumenstroms mit Angaben der Einzelverbaucher ist ab 10 m³/h bzw. 2,78 l/s zwingend beizulegen.
Nach AVBWasserV sind Arbeiten an Trinkwasseranlagen beim örtlichen Versorgungsunternehmen vor Arbeitsbeginn anzumelden.
Hinweis: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an anschlussservice-stu@netze-bw.de.
Rundschreiben
Hier finden Sie die wichtigsten Rundschreiben mit allgemeinen und technischen Informationen, die wir verschickt haben:
Rundschreiben Gas 02/2025 zu den Themen:
- Pflichtschulungen für die Ausweisverlängerung
- Neue technische Installationsvorgaben
- Neues zum Thema Wasserstoff
- Umfrage – digitales Rundschreiben
Rundschreiben 02/2025 für Gasinstallationen(PDF)
Rundschreiben Wasser 02/2025 zu den Themen:
- Pflichtschulungen für die Ausweisverlängerung
- Neue technische Installationsvorgaben
- Umfrage – digitales Rundschreiben
Rundschreiben 02/2025 für Wasserinstallationen(PDF)
Rundschreiben 01/2025 zu den Themen:
- Ausweisgültigkeit
- Schulungsnachweise bei Ausweisverlängerung
- Schulungsangebote
- Nachweispflicht
Rundschreiben 01/2025 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Rundschreiben 02/2024 zu den Themen:
- An- und Abmeldung des Gaszählers über das Formular „Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF)“
- Zentraler Anschlussservice Gas bei der Netze BW GmbH ab 01.01.2025
- Netzgebiet Stuttgart – Regelung ab 01.01.2025
- Netzgebiet Böblingen – Regelung seit 01.01.2024
Rundschreiben 02/2024 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Wichtige Informationen für Ihre Kund*innen
Bitte informieren Sie Ihre Kund*innen über das richtige Verhalten bei Gasgeruch!
Folgende Regeln sind zu beachten, wenn es nach Gas riecht:
- Vermeiden Sie offenes Feuer und betätigen Sie keine elektrischen Einrichtungen (z. B. Telefon, Klingel, Schalter)!
- Schließen Sie den Hahn am Gaszähler und/oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller!
- Sorgen Sie für Durchzug, indem Sie alle Fenster und Türen öffnen!
- Warnen Sie andere Hausbewohner (nicht durch Klingeln!).
- Verlassen Sie das Gebäude!
- Benachrichtigen Sie unseren Entstördienst unter 0800 3629-447 (bei starkem Gasgeruch auch Polizei oder Feuerwehr) von einem Telefonanschluss außerhalb des Gefahrenbereiches!
Als Netzbetreiber freuen wir uns, Ihnen und Ihrer Kundschaft die beiliegenden Informationen bereitzustellen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Broschüre „Hausschau – Ihre Erdgasversorgung sicher mit uns!“ und zum anderen um das Dokument „Wichtige Informationen zur Betriebssicherheit der Gasinstallation", welches Sie ausdrucken können.
Es ist wichtig, dass Ihre Kundschaft die folgenden Regeln beachtet:
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen.
- Bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen sind ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe hinzuzuziehen.
- Gehen Sie regelmäßig „auf Hausschau“ und machen Sie den Jahres-Check an Gasgeräten sowie Gasleitungen. Lassen Sie alle 12 Jahre Ihre Gasanlage durch einen zertifizierten Fachbetrieb überprüfen.
Damit eine ordnungsgemäß errichtete Trinkwasseranlage hygienisch einwandfrei betrieben werden kann, ist vorausgesetzt, dass Ihre Kund*innen die grundsätzlichen Regeln für Betreiber*innen von Trinkwasseranlagen beachten.
Weisen Sie Ihre Kund*innen entsprechend darauf hin, dass
- sie für die richtige Temperatur und regelmäßigen Wasserverbrauch sorgen,
- sie regelmäßig den Jahres-Check an der Trinkwasserinstallation machen bzw. durchführen lassen,
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bei Schäden, Störungen oder Änderungen an der Trinkwasserinstallation ein Installationsunternehmen ihres Vertrauens zu beauftragen ist.
Ein regelmäßiger Check der Trinkwasserinstallation kann von Ihnen angeboten oder auch von den Kund*innen selbst durchgeführt werden. Als kleine Hilfe haben wir eine Trinkwasserbroschüre und eine Checkliste erstellt. Diese beiden Broschüren stehen Ihnen hier - bei Bedarf auch zur Aushändigung an Ihre Kund*innen - zur Verfügung: