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Partner für Planen und Bauen

Sie sind als Architekt*in, Planer*in oder Bauunternehmer*in in unserem Netzgebiet tätig?

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Entwicklung und Planung von Bauvorhaben.

Leitungsauskunft

Sie benötigen aktuelle Leitungsauskünfte für Ihre Baumaßnahmen? Dann sind Sie hier genau richtig! Denn unmittelbar vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht für den Bauausführenden die Erkundigungs- und Sicherungspflicht.

Partner für Tief- und Netzbau

Lieferant werden

Sie möchten mit uns an den Netzen der Zukunft in Baden-Württemberg bauen?

Lieferantenportal

Über das Lieferantenportal können Sie Daten zu folgenden Themengebieten erfassen, pflegen und kontrollieren: Präqualifikation, Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, Aufträge, Material und Abrechnungen von Leistungen und Lieferungen.

Bauabzugsteuer gemäß § 48 EStG

Die Bauabzugsteuer ist eine Form der Besteuerung, welche die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen sind verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Das Unternehmen, welches die Bauleistungen ausführt, erhält zwangsläufig vorerst 15 Prozent weniger Entgelt für seine Bauleistung. Kann der Auftragnehmer jedoch eine Freistellungsbescheinigung vorlegen, ist der Auftraggeber der Bauleistungen nicht mehr zum Abzug der Steuer verpflichtet.

Die Netze BW GmbH stellt hier diese Freistellungsbescheinigung zum Download zur Verfügung, weshalb unternehmerische Auftraggeber (Leistungsempfänger) keine Bauabzugsteuer vorzunehmen haben. Diese Regelung gilt für die Gewerke Strom, Gas und Wasser.

Bescheinigung für Bauabzugssteuer Netze BW 2023 – 2025(PDF)

Bescheinigung für Bauabzugssteuer Netze BW Wasser GmbH 2022 – 2024(PDF)

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