Zum Inhalt springen Zum Footer springen
Lächelnder Handwerker mit Tablet in den Händen, Icons zu Strom & Solar.

Mediathek zur 5. Infoveranstaltung vom 10.03.2025

Sie haben unsere Online-Veranstaltung 'Aktuelle gesetzliche Änderungen sowie Neuigkeiten bei den Online-Services für das Elektrohandwerk' verpasst oder möchten sich diese nochmals anschauen?

Hier finden Sie die Videoaufzeichnung und häufig gestellte Fragen während der Veranstaltung.

Programm unserer 5. Infoveranstaltung 'Aktuelle gesetzliche Änderungen sowie Neuigkeiten bei den Online-Services für das Elektrohandwerk'

Tagesordnungspunkt Referent*innen
Eröffnung und Begrüßung Dr. Selma Lossau
Leiterin Netzgebiet Süd Netze BW GmbH,
Vorsitzende des Landes-Installateurausschusses Baden-Württemberg (LIA-BW)
und des Bundes-Installateurausschusses (BIA)
Aktuelle gesetzliche Änderungen Patrick Gisdol
Fachexperte dezentrale Einspeisung, Netze BW GmbH
Online-Services: Neuigkeiten und Ausblick Steffen Haase
Manager Digitalisierung im Netzanschluss Strom und Gas, Netze BW GmbH
Ausblick Zählermontage Steffen Haase
Aktuelle operative Hinweise Sebastian Tkotz
Teamleiter Netzanschluss erneuerbare Energien, Netze BW GmbH
Schlusswort und Verabschiedung Dr. Selma Lossau

Moderiert wurde die Veranstaltung von Hannah Sendler, People Lead Digitalisierung im Technikbereich der Netze BW GmbH.

Aufzeichnung der Veranstaltung

In Zeiten der Energiewende sind Elektroinstallateur*innen und Netzanschlüsse gefragter denn je. Die Anforderungen an den Netzanschluss sind komplex und müssen gesetzeskonform erfüllt werden.

In unserer kostenlosen Veranstaltung informierten wir Sie zu folgenden Themen:

  • aktuelle gesetzliche Änderungen
  • Online-Services: Neuigkeiten und Ausblick
  • Ausblick Zählermontage
  • aktuelle operative Hinweise

Hier können Sie sich die Veranstaltung anschauen.

Häufig gestellte Fragen während der Online-Veranstaltung am 10.03.25

Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten über den Chat gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Ihren regionalen Ansprechpartner für die Eintragung im Installateurverzeichnis finden Sie mit Eingabe Ihrer PLZ auf der Webseite Installatateurverzeichnis Elektro.

Nein, für eine Ersteintragung ist dies nicht erforderlich. Die Fortbildungen sind allerdings innerhalb von fünf Jahren nach Ersteintragung zu absolvieren.

Nein, dies war eine Informationsveranstaltung der Netze BW, um Ihnen die neusten gesetzlichen sowie technischen Vorgaben vorzustellen. Sie decken nicht die Vorgaben für die Schulungsinhalte des Bundesinstallateurausschusses ab.

Die Unterlagen zur Verlängerung prüft der Netzbetreiber Ihrer Haupteintragung. Bis zur Umsetzung des Online-Services senden Sie uns Ihren Installateurausweis zur Verlängerung Ihrer Gasteintragung bitte an Installateurverzeichnis@netze-bw.de.

Hierzu gibt es eine eigene Rufnummer für Installateur*innen. Diese Nummer ist bei Ihnen im Kundenportal unter ‚Mein Profil‘ hinterlegt. Unter dieser Nummer gibt es einen geführten Prozess, damit Sie mit Ihrem Anliegen an die richtige Stelle bei der Netze BW geroutet werden.

Bei Speichern gilt das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip nach EEG. Das bedeutet, dass der Speicher nur aus der PV-Anlage geladen werden darf. Sollte dieser (über eine Erhaltungsladung hinaus) aus dem Netz geladen werden, so entfällt der Anspruch auf EEG-Vergütung für 12 Kalendermonate. Neuregelungen aus dem Solarpaket erwiesen sich als nicht anwendbar und werden überarbeitet.

Derzeit laufen noch die Genehmigungsverfahren bezüglich Pauschaloptionen der gespeicherten Energie. Ebenso hat die Bundesnetzagentur noch nicht entschieden, wie die Mengen zu bestimmen sind. Hierüber werden wir aber zu gegebener Zeit berichten.

Das Gesetz gilt für alle Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gegangen sind.

Folgende Aufteilung ist der Verordnung entnommen:

  • Balkonkraftwerke bis 2 kWp und 800 VA sind davon ausgenommen
  • Anlagen kleiner 25 kW(p): Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung
  • Anlagen ab 25 kW(p) bis kleiner 100 kW(p): Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung und Reduzierung der Einspeiseleistung durch FRE
  • Anlagen ab 100 kW: Abrufung der Ist-Einspeisung und Reduzierung der Einspeiseleistung durch Grid-Modul/Fernwirktechnik

Die Leistungsdrosselung darf aufgehoben werden, sobald vom Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMsys) mit Steuerbox verbaut ist und dies getestet wurde.

Hier gelten aktuell die gleichen Voraussetzungen wie für Anlagen nach § 14a ENWG.

Der Förderzeitraum wird um die Summe der Viertelstunden (mit negativen Börsenpreisen) verlängert. Dazu wird die Anzahl der Viertelstunden mit dem Faktor 0,5 multipliziert und mit einem entsprechenden Schlüssel aufgeteilt. Dies bedeutet, die Laufzeit der Anlage wird verlängert - es gibt keine einmalige Bonuszahlung.

Anwendung lädt