Funkstandorte für den Mobilfunkausbau

Gemeinsam gegen Funklöcher

Unser Angebot für Landkreise und Kommunen

Für eine gute Mobilfunkabdeckung

International betrachtet ist Baden-Württemberg in puncto Mobilfunkausbau noch immer weit abgeschlagen.

Mit zwei innovativen Ansätzen unterstützen wir Sie dabei, das zu ändern. So bieten wir Ihnen zum einen die Möglichkeit, Assets und Liegenschaften des EnBW-Konzerns mit zu nutzen. Zum anderen können Sie von unserem Konzept der „integrierten kommunalen Mobilfunkplanung“ profitieren.

Ansatz 1: Die Mitnutzung von Assets und Liegenschaften des EnBW-Konzerns

Der EnBW-Konzern verfügt in Baden- Württemberg über zahlreiche Assets – ob Stromtrassen, Erzeugungsanlagen, Umspannwerke oder Gebäude. Diese können Sie beim Mobilfunkausbau als passive Infrastruktur nutzen, um so den Neubau von Mobilfunkmasten an vielen Orten überflüssig zu machen.

Wenn ein Mobilfunkbetreiber Kontakt zu Ihnen aufnimmt, können Sie die Anfrage an Ihren Netze BW-Kommunalberater weiterleiten. Sind passende Liegenschaften vorhanden, klären wir zunächst mit Ihnen, ob sich diese für den vorgesehenen Zweck eignen. Anschließend gehen wir auf den Mobilfunkprovider zu, um zu ermitteln, ob eine Realisierung aus funktechnischer Sicht möglich ist. Akzeptiert der Mobilfunkprovider unser Pachtangebot, ertüchtigen wir die ausgewählten Standorte und schließen sie an das Strom- sowie, wenn möglich, auch an das Glasfasernetz an.

Ansatz 2: Profitieren Sie von unserem Konzept der integrierten kommunalen Mobilfunkplanung!

Ablauf der integrierten kommunalen Mobilfunkplanung

Kooperation beschließen – Bedingungen fixieren

Im ersten Schritt erstellen die Kommunen bzw. der Landkreis gemeinsam mit der Netze BW einen Letter of Intent. Dieser regelt die Abhängigkeiten und die gegenseitige Nutzung der notwendigen Daten. Gleichzeitig signalisiert er, dass Sie den Mobilfunkausbau in Ihrer Region politisch unterstützen.

Bedarf konkretisieren – Orte bestimmen

Unsere Experten identifizieren Funklöcher, die künftig versorgt werden sollen, während Ihre Kommune bzw. Ihr Landkreis Flächen definiert, auf denen Antennen explizit befürwortet werden (z. B. Rathäuser oder Umspannwerke). Gleichzeitig bestimmen Sie diejenigen Orte, die nicht in Frage kommen (z. B. „nicht im Umkreis von 500 m rund um Schulen und Kindergärten“ oder „nicht an Aussichtspunkten“). Außerdem stellen Sie als Kommune bzw. Landkreis eine Übersicht geeigneter kommunaler/ öffentlicher Liegenschaften zur Verfügung. Die Netze BW ergänzt die Liste mit eigenen Liegenschaften und prüft Glasfaseranbindungen.

Mobilfunkprovider ins Boot holen – Projekte realisieren

Das gemeinsam erarbeitete Grobkonzept stimmt die Netze BW mit den Mobilfunkprovidern ab und bündelt deren Interessen an bestimmten Standorten. Darüber hinaus prüfen wir die eigenwirtschaftliche Realisierbarkeit und stellen fest, ob die geplanten Projekte durch Bundesförderung unterstützt werden.

Das Ergebnis ist positiv? Dann setzen wir den Bau der passiven Mobilfunkinfrastruktur und die Anbindung an das bestehende Glasfaser- und Stromnetz um.

Gemeinsam gegen Funklöcher

Unser Angebot für Sie

  • Zurverfügungstellung von Funkstandorten, die die Landschaft schonen
  • Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts zur Schließung von Funklöchern
  • Vorbereitung des Bundesmobilfunkförderprogramms

Gemeinsam gegen Funklöcher

Ihre Vorteile im Überblick

  • Mehr Akzeptanz von Funkstandorten in der Bevölkerung durch den Grundsatz „Technik zu Technik“
  • Von der Einzelanfrage zum Konzept: Unterstützende Koordinierung des Mobilfunkausbaus in Ihrer Region für eine bessere Mobilfunkabdeckung

Informationen zum Thema "Errichtung passiver Breitband-Infrastruktur" finden hier

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