Funkstandorte für den Mobilfunkausbau

Telekommunikations-Mitnutzungspflichten

Wir unterstützen Stadtwerke und Netzgesellschaften bei der Gestaltung Ihrer Mitnutzungspflichten nach Telekommunikationsgesetz (TKG)

Für eine unternehmerische Gestaltung des Telekommunikationsgesetzes

Das Zusammenwachsen der Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen wirft in der operativen Praxis viele Fragen auf. Zudem greifen beim Management der Mitnutzungsbeziehungen gesetzliche (insb. § 77 Telekommunikationsgesetz) und regulatorische (z.B. § 3 Energiewirtschaftsgesetz) Regelungen. Eine aktive Gestaltung der Mitnutzung von Seiten der Energiewirtschaft schont das Landschaftsbild, erhöht die Akzeptanz für den Mobilfunkausbau in der Bevölkerung und findet daher große Zustimmung von Seiten der Kommunen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer TK-Mitnutzungspflichten, z.B. durch Vertragsmanagement inkl. Preisverhandlungen, Analyse regulatorischer & technischer Fragestellungen, Bearbeitung kommunaler Anfragen und die aktive Vermarktung der Standorte an verschiedene Kundengruppen.

TK-Mitnutzungspflichten

Unser Angebot für Sie

  • Beratung und Unterstützung bei der Auslegung des Telekommunikationsgesetzes
  • Übernahme von Vertragsverhandlungen im Themenfeld TK-Mitnutzung
  • Gestaltung des Vertragsmanagements im Themenfeld TK-Mitnutzung

TK-Mitnutzungspflichten

Ihre Vorteile im Überblick

  • Entlastung eigener Kapazitäten
  • Professionalisierung der TK-Mitnutzung
  • Zuverlässige Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten
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