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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Die Stilllegung Ihrer PV-Anlage melden Sie Ihrem zuständigen Netzkundenbetreuerteam. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal und die Meldung der Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. 

 

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Die „unentgeltliche Abnahme“ ist mit dem Solarpaket I im Mai 2024 als eine spezielle Variante der Veräußerungsform “Einspeisevergütung” eingeführt worden. Auf die Zahlung einer Einspeisevergütung wird in diesem Fall vollständig verzichtet. Im Übrigen gelten alle Rechten und Pflichten wie im Fall einer regulären Einspeisevergütung. Der Strom ist dementsprechend wie jeder einspeisevergütete Strom zu behandeln von den Netzbetreibern abzunehmen. 

 

Bitte beachten Sie: Eine Anlage kann nicht der Ausfallvergütung zugeordnet werden, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate der “unentgeltlichen Abnahme” zugeordnet war.

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Über das Formular Mieterstromzuschlag können Sie den Zuschlag bei der Netze BW beantragen.

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Nach Ihrer Registrierung prüfen wir als Netzbetreiber die Daten der an unser Netz angeschlossenen Einheiten und Anlagen. Bei der Überprüfung Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Details zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren. Die Bundesnetzagentur bietet zudem eine Webhilfe des Marktstammdatenregisters an. 

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Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die Dokumente und Angaben für Ihren Anlass in unserem Kundenportal hoch oder senden Sie uns diese per E-Mail an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de :

Hinweis: Die Meldung der Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist in jeden Fall notwendig. 

 

Bitte beachten Sie, dass es für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung zusätzliche Anforderungen gibt. Bei KWK-Anlagen muss der Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden. Eine formlose E-Mail mit den Angaben zum neuen Anlagenbetreiber sowie dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels genügt. Bitte senden Sie diese an: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.