07. Juni 2021
Im Konzessionswettbewerb werden Netzentgelte als Maßstab für die Preisgünstigkeit herangezogen. Allerdings sind Netzentgelte als Kriterium dem Grunde nach nicht exogen, sondern werden auch bei einer gegebenen Erlösobergrenze – innerhalb gewisser Grenzen – durch den Netzbetreiber festgelegt. Daten für den Zeitraum von 2009 bis 2020 legen die Vermutung nahe, dass dieser Stellhebel genutzt wurde, um Einfluss auf dieses wichtige Kriterium im Konzessionswettbewerb zu nehmen. Denn durch die Wahl von bestimmten Parametern können die Netzentgelte für bestimmte Kundengruppen nach oben oder nach unten verändert werden.
Quelle: Mathias Gabel
Erschienen in ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 71. Jg. (2021) Heft 6
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