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Zwei Menschen geben sich die Hand vor Solarpanelen.

Stromeinspeisung

Anlagenbetreiberwechsel

Melden Sie an uns und an die Bundesnetzagentur

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen, wenn Sie eine bereits bestehende Erzeugungsanlage kaufen, verkaufen oder erben.

Wann und warum ist ein Anlagenbetreiberwechsel zu melden?

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage besitzen und sich die Eigentumsverhältnisse ändern, ist es wichtig, dass Sie uns als Netzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur mit dem Marktstammdatenregister informieren.

So ist für alle Beteiligten klar, wer für die Erzeugungsanlage verantwortlich ist. Auch die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Eigentümer kann erst nach Meldung des Betreiberwechsels erfolgen.

Gründe für einen Anlagenbetreiberwechsel

Verkauf oder Übertragung einer Anlage

Sie kaufen, verkaufen oder übertragen eine Immobilie mit einer Photovoltaikanlage oder eine größere Erzeugungsanlage?

Umfirmierung oder Verwalterwechsel

Sie übernehmen Verantwortung für ein Mehrfamilienhaus in der Rolle eines Hausverwalters oder ändern die
Besitzverhältnisse eines Unternehmens, welches eine
Erzeugungsanlage betreibt?

Erbschaft

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft oder alleinig erbberechtigte Person einer Immobilie, zu der eine Erzeugungsanlage gehört oder erben direkt eine Erzeugungsanlage?

So gehen Sie bei einem Verkauf, einer Übertragung, einer Umfirmierung oder einem Verwalterwechsel vor

Akteure: Der bisherige Anlagenbetreiber und wir

Ist Ihre aktuelle Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal registriert, können Sie uns problemlos den Wechsel hierüber melden.

Nachdem Sie sich in unserem Kundenportal angemeldet haben, finden Sie den Service unter

  • “Meine Anlagen und Aufträge”
  • “Kundendaten”
  • “Anlagenbetreiber wechseln”.

Folgende Informationen benötigen wir für die Ummeldung des Anlagenbetreibers:

  • Grund des Wechsel
  • Im Erbfall: Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein)
  • die personenbezogenen Daten des neuen Anlagenbetreibers
  • Bei mehreren Betreibern: eine Vollmacht
  • die Zählerstände zum Übergabedatum

Für Sie als bisheriger Anlagenbetreiber endet der Wechselprozess hier.

Ausnahme: Ist Ihre Erzeugungsanlage nicht in unserem Kundenportal registriert, senden Sie folgende Unterlagen und die oben genannten Nachweise per E-Mail an die Adresse anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:

Akteure: Der neue Anlagenbetreiber und wir

Um Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen zu können, benötigen wir Ihre Angaben.

Sollten Sie als neuer Anlagenbetreiber noch keinen Zugang zu unserem Kundenportal haben, registrieren Sie sich dort zunächst.

Nach dem Erhalt eines Anschreibens mit einer PIN und erfolgreicher Anmeldung im Kundenportal gehen Sie wie folgt vor:

  • Klicken Sie auf die Kachel “Neu hinzufügen”
  • Geben Sie die 14-stellige PIN ein
  • Ergänzen Sie nun unter dem Reiter “Kundendaten” Ihre Bank- und Steuerdaten
  • Laden Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Generalvollmachten oder Handelsregisterauszüge hoch

Wissenswertes: In unserem Kundenportal können Sie bequem und einfach den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Erzeugungsanlage einsehen. Des Weiteren haben Sie Zugriff auf Ihre Abrechnungen, können Ihre Abschläge selbst festlegen und uns Ihre Zählerstände regelmäßig melden.

Nachdem Sie alle notwendigen Daten bei uns eingereicht haben und diese durch uns geprüft wurden, erhalten Sie als neuer Anlagenbetreiber ein Bestätigungsschreiben des erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsels.

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass Sie ein Benutzerkonto im Webportal des Marktstammdatenregisters für sich als Person oder Ihre Organisation anlegen. Wie Sie hierfür vorgehen, erfahren Sie direkt auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Registrieren Sie den Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Das gilt auch für die Höhe der Vergütung, die sich aus dem Fördersatz des EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ergibt. Der bisherige Anlagenbetreiber kann Ihnen Auskunft erteilen.

Häufig gestellte Fragen zum Anlagenbetreiberwechsel

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Melden Sie den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende Adresse: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

Ist die aktuelle Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal registriert, kann uns der bisherige Anlagenbetreiber bequem und einfach den Wechsel hierüber melden. Er benötigt lediglich seine Zugangsdaten zu unserem Kundenportal.

Ist die Anlage nicht in unserem Kundenportal registriert oder handelt es sich bei dem Anlagenbetreiberwechsel um eine Erbschaft, senden Sie uns folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:

Ist Ihre aktuelle Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal registriert, kann uns der bisherige Anlagebetreiber bequem und einfach den Wechsel hierüber melden. Halten Sie hierfür einfach Ihre Zugangsdaten zu unserem Kundenportal bereit.

So gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in unserem Kundenportal an.
  2. Wählen Sie unter “Meine Anlagen und Aufträge” Ihre aktuelle Anlage aus.
  3. Unter dem Reiter “Kundendaten” finden Sie den Button “Anlagenbetreiber wechseln”.
  4. Geben Sie nun alle notwendigen Daten ein.

Nach erfolgreichem Wechsel bekommt der neue Anlagenbetreiber einen Brief mit einer PIN zugesandt, mit der er nach erfolgreicher Registrierung in unserem Kundenportal über einen Klick auf “Neu hinzufügen” die Erzeugungsanlage auf sich überschreiben kann. Für Sie als bisherigen Anlagenbetreiber endet der Wechselprozess hier.

Die Meldung des Anlagenbetreiberwechsels sollte erst beim Netzbetreiber über das Kundenportal erfolgen und anschließend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister befindet sich eine Ausfüllhilfe, mit der Sie ganz einfach und unkompliziert den Anlagenbetreiberwechsel melden können.

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Marktstammdatenregister (MaStR)

Als Betreiber*in einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Wichtige Gesetze

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze, Vorgaben und Pflichten zur Stromeinspeisung im Überblick.

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