Einspeiser
Registriert werden im Marktstammdatenregister alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung im erneuerbaren und konventionellen Bereich, industrielle Verbrauchsanlagen sowie die beteiligten Marktakteure.
Wesentliche Vorteile:
Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.
Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber der Strom- und Gasnetze sowie die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.
Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Dies betrifft auch bereits registrierte Anlagen.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur online.
Die Registrierung für Anlagenbetreiber erfolgt in drei Schritten:
Unser Tipp: Haben Sie für eine reibungslose Registrierung die erforderlichen Daten bzw. Unterlagen zur Hand.
Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 30.01.2019 unterstützen wir mit einem Informationsschreiben, das alle erforderlichen Daten enthält!