Einspeiser
Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endet die Frist am 31. Januar 2021!
Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.
Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber der Strom- und Gasnetze sowie die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.
Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur online.
Die Registrierung für Anlagenbetreiber erfolgt in drei Schritten:
Zum Erklärvideo der BNetzA zur Registrierung im Marktstammdatenregister
Unser Tipp: Haben Sie für eine reibungslose Registrierung die erforderlichen Daten bzw. Unterlagen zur Hand.
Kunden, deren Registrierungsfrist am 31.01.2021 ausläuft, erhalten ab Mitte November ein Erinnerungsschreiben mit allen erforderlichen Daten von uns.