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E-Autos laden an Netze-BW-Station.

Wallbox anmelden und installieren

Sie planen die Installation einer Wallbox oder Ladesäule?

Hier finden Sie alle Infos zu Anschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung.

Muss meine Wallbox angemeldet werden? Genehmigung und Pflichten

Ja. Für private Wallboxen gelten seit Januar 2024 stark vereinfachte Regelungen für die Anmeldung. Ihre Elektrofachkraft übernimmt die Meldung für Sie, wenn die Wallbox installiert ist. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Hintergrund ist die Fernsteuerbarkeit dieser Einrichtungen, die gemäß § 14a EnWG gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wallbox anmelden: In 3 Schritten zur Ladeeinrichtung

Die Installation einer gewerblichen und auch einer privaten Wallbox ist Expertensache! Wählen Sie eine erfahrene Elektrofachkraft für Beratung, Installation und Anmeldung. Eine Elektrofachkraft sorgt für die Einhaltung der technischen Anforderungen und kann ermitteln, ob an Ihrem Netzanschluss ausreichend Leistung für den erhöhten Strombedarf zur Verfügung steht.

Sollten Sie noch keine Elektrofachkraft kennen, nutzen Sie gern unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.

Vor der Installation prüft Ihre Elektrofachkraft folgende Voraussetzungen:

  • Der Hausanschluss ist für hohe Dauerladeleistung geeignet (11 kW entspricht dem gleichzeitigen Betrieb von Kochfeld, Backofen und Wasserkocher)
  • Der Hausanschluss verfügt in der Regel über ausreichend Reserveleistung
  • Bei Montage und Inbetriebnahme einer Wallbox an einer Starkstromsteckdose (CEE/CEKON) ist eine Prüfung durch die Elektrofachkraft erforderlich
  • Ist keine ausreichende Leistung vorhanden, unterstützt die Elektrofachkraft beim Antrag auf Leistungserhöhung

Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind und der Netzanschluss für den erhöhten Leistungsbedarf gerüstet ist, kann die Wallbox installiert und in Betrieb genommen werden. Eine vorherige Anmeldung oder Genehmigung ist nicht erforderlich.

Sollte eine Leistungserhöhung an Ihrem Netzanschluss notwendig sein, können Sie oder Ihre Elektrofachkraft diese vor der Installation auf unserer Website Netzanschluss ändern beantragen.

Ihre Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme der Wallbox über unser Kundenportal. Hierfür werden folgende Daten benötigt:

  • Persönliche Daten der Anschlussnehmer*in
  • Standort des Anschlusses
  • Ladeleistung Ihrer Wallbox(en) oder Ladeeinrichtung(en) in kW
  • Anzahl der Ladepunkte je Wallbox
  • Angaben zur Steuerbarkeit
  • Ihre Zählernummer oder gegebenenfalls Angaben zu Ihrer neuen Messeinrichtung
Elektroinstallateur berät Kundin neben ihrer Garage zur Wallbox.

Wie unterstützt Sie Ihre Elektrofachkraft?

Die Installation einer gewerblichen und auch einer privaten Wallbox ist Expertensache!

Vor der Installation einer Wallbox müssen Hausinstallation und Stromanschluss überprüft werden, um Überlastungen zu vermeiden. Hierfür ist Ihre Elektrofachkraft der richtige Ansprechpartner. Diese beantragt bei Bedarf auch eine Leistungserhöhung und meldet die Wallbox nach der Installation bei uns an.

Sie sind auf der Suche nach einer Elektrofachkraft? Nutzen Sie einfach unseren Online-Service:

Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 14a EnWG: Steuerbarkeit Ihrer Wallbox

Seit Januar 2024 gilt die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das ändert sich für Sie:

  • Keine Genehmigung mehr nötig: Eine vorherige Genehmigung durch uns als Netzbetreiber entfällt unabhängig von der Leistung der Wallbox.
  • Keine Netzprüfung: Ihre Elektrofachkraft meldet nach der Installation über das Kundenportal.
  • Steuerbarkeit: Im Gegenzug können wir als Netzbetreiber die Leistung im Engpassfall kurzfristig anpassen – eine vollständige Abschaltung findet nicht statt.
  • Reduziertes Netzentgelt: Sie profitieren von Modul 1 (pauschal), Modul 2 (prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis) oder Modul 3 (pauschal, kombiniert mit variablen Netzentgelten).

Private und gewerbliche Ladeeinrichtungen fallen in den Geltungsbereich des § 14a EnWG.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Eigentümergemeinschaften

Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss benötigen wir die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Diese darf einen Antrag auf Installation einer Wallbox nicht ablehnen, kann aber über notwendige Maßnahmen mitbestimmen.

Unser Tipp: Fassen Sie Ihre Anfrage mit dem Bedarf der Miteigentümer*innen zusammen, um Kosten zu reduzieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Mieter*innen

Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin, um eine schriftliche Genehmigung für die Installation einer Wallbox zu erhalten. Vermieter*innen können nur in Ausnahmefällen den Einbau einer Wallbox ablehnen.

Kosten für Installation, Betriebskosten und Rückbau tragen Mieter*innen.

Effizientes Laden mit mehreren Ladepunkten

Werden mehrere Wallboxen gleichzeitig über einen Netzanschluss geladen, kann es zur Überlastung kommen. Ein Lastmanagement hilft, Investitionskosten zu vermeiden. Der richtige Ansprechpartner für Beratung und Installation ist Ihre Elektrofachkraft.

Statisches Lastmanagement

Ein Steuermodul am Stromzähler teilt die Bedarfe zwischen Gebäudeleistung und Ladeleistung auf. Die Ladeleistung ist statisch, passt sich also nicht dem Leistungsbedarf des Gebäudes an, sondern wird vorab von einem Elektrofachbetrieb festgelegt.

Zu beachten: Da nicht immer alle Wallboxen gleichzeitig in Betrieb sind, bleibt ein Teil der möglichen Anschlussleistung ungenutzt.

Dynamisches Lastmanagement

Der gesamte Energiebedarf des Gebäudes wird in Echtzeit von einer Steuerung ermittelt. Die Ladeleistung passt sich dynamisch an die Gebäudeleistung an und wird entsprechend erhöht oder reduziert.

Beispiel: Um die Mittagszeit wird im Gebäude viel Energie benötigt. Die Ladeleistung wird reduziert. Nachts ist der Verbrauch im Gebäude gering, es steht mehr Ladeleistung zur Verfügung.

Vorteil: Die verfügbare Anschlussleistung wird zu jeder Zeit optimal genutzt.

Häufig gestellte Fragen zur Wallbox-Anmeldung

Ja. Die Anmeldepflicht gilt nicht nur für fest installierte Wallboxen, sondern auch für mobile Ladegeräte – zum Beispiel solche, die über einen Adapter an einer Haushalts- oder Starkstromsteckdose (CEE/CEKON) betrieben werden. Auch hier meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über unser Kundenportal.

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen:

Nicht angemeldete Wallboxen erhöhen das Risiko von Netzüberlastungen. Im Schadensfall können Netzbetreiber Schadensersatz von betroffenen Haushalten verlangen. Außerdem riskieren Nutzer*innen, dass der Strom für ihre Ladeeinrichtung abgestellt wird.

Öffentliche Ladeeinrichtungen befinden sich beispielsweise auf Rastplätzen, an Tankstellen oder auf Kundenparkplätzen. Hier gelten gesonderte Regelungen für die Anmeldung:

Öffentliche Ladeeinrichtungen fallen nicht in den Geltungsbereich des § 14a EnWG.

Die maximale Ladeleistung, die über einen Netzanschluss bezogen werden kann, hängt von der Art des Anschlusses und der vorhandenen Absicherung ab. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Elektrofachkraft.

Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden.

Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber.

Ab 2026 plant der Netzbetreiber Steuerboxen zu installieren, mit Hilfe derer die Leistung der Wallbox kurzfristig angepasst werden kann, um das Stromnetz zu schützen. Eine Mindestleistung ist immer gewährleistet. Eine komplette Abschaltung findet nicht statt.

Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Mit dem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Soll die Drosselung einer Wallbox aufgehoben oder eine zusätzliche Ladeeinrichtung installiert werden, ist eine Genehmigung durch die Netze BW nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn die zukünftige Ladeleistung 12 kW übersteigt.

Ihre Elektrofachkraft meldet uns lediglich die Inbetriebnahme der geänderten bzw. neu installierten Wallbox.

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Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Hilfecenter.

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