Wissenswertes zu Elektromobilität
Hier finden Sie Tipps und Informationen zu Anschluss und Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung
Muss meine Wallbox bzw. Ladeeinrichtung angemeldet werden?
Ja. Für private Wallboxen gelten seit Januar 2024 stark vereinfachte Regelungen für die Anmeldung. Ihre Elektrofachkraft übernimmt die Meldung für Sie, wenn die Wallbox installiert ist. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Hintergrund ist die Fernsteuerbarkeit dieser Einrichtungen, die seit der Neuregelung § 14a EnWG gesetzlich vorgeschrieben ist.
Damit unser Stromnetz stabil bleibt, ist es wichtig, dass wir als Netzbetreiber wissen, wenn Geräte mit einem hohen Energiebedarf an unser Netz angeschlossen werden. Dazu gehören auch Ladeeinrichtungen wie Wallboxen, Ladesäulen oder mobile Ladegeräte.
3 Schritte zur Installation und Meldung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen
Die Installation einer Wallbox ist Expertensache! Wählen Sie eine erfahrene Elektrofachkraft für Beratung, Installation und Anmeldung. Eine Elektrofachkraft sorgt für die Einhaltung der technischen Anforderungen und kann ermitteln, ob an Ihrem Netzanschluss ausreichend Leistung für den erhöhten Strombedarf zur Verfügung steht.
Sollten Sie noch keine Elektrofachkraft kennen, nutzen Sie gern unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind und der Netzanschluss für den erhöhten Leistungsbedarf gerüstet ist, kann die Wallbox installiert und in Betrieb genommen werden. Eine vorherige Anmeldung oder Genehmigung ist nicht erforderlich.
Sollte eine Leistungserhöhung an Ihrem Netzanschluss notwendig sein, können Sie oder Ihre Elektrofachkraft diese vor der Installation auf unserer Website Netzanschluss ändern beantragen.
Ihre Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme der Wallbox über unser Kundenportal. Hierfür werden folgende Daten benötigt:
- Persönliche Daten der Anschlussnehmer*in
- Standort des Anschlusses
- Ladeleistung Ihrer Wallbox(en) oder Ladeeinrichtung(en) in kW
- Anzahl der Ladepunkte je Wallbox
- Angaben zur Steuerbarkeit
- Ihre Zählernummer oder gegebenenfalls Angaben zu Ihrer neuen Messeinrichtung
Rechtliche Rahmenbedingungen
§ 14a EnWG: Steuerbarkeit Ihrer Wallbox
Der Gesetzgeber legte mit der Neuauflage des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fest, dass Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen. Diese Regelung dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen. Im Gegenzug wurde der Anmeldeprozess dieser Geräte stark vereinfacht. Eine Genehmigung durch den Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Eine Elektrofachkraft meldet lediglich die Inbetriebnahme des Geräts.
Private und gewerbliche Ladeeinrichtungen fallen in den Geltungsbereich des § 14a EnWG.
Besonderheit bei öffentlichen Ladeeinrichtungen:
Öffentliche Ladeeinrichtungen befinden sich beispielsweise auf Rastplätzen, an Tankstellen oder auf Kundenparkplätzen. Hier gelten gesonderte Regelungen für die Anmeldung:
- Leistung unter 12 kW: Meldepflicht der Inbetriebnahme über unser Kundenportal
- Leistung ab 12 kW an einem bestehenden Netzanschluss: Genehmigungspflicht – die Anmeldung erfolgt über den Online-Service: Netzanschluss ändern
- Leistung ab 12 kW an einem separaten Neuanschluss: Beantragung des Netzanschlusses über unser Kundenportal
- Die Ladeeinrichtung muss zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden
Öffentliche Ladeeinrichtungen fallen nicht in den Geltungsbereich des § 14a EnWG.
Effizientes Laden mit mehreren Ladepunkten
Lastmanagement für optimiertes Laden in Mehrfamilienhaus und Gewerbe
Werden mehrere Wallboxen gleichzeitig über einen Netzanschluss geladen, kann es zur Überlastung kommen. Das kann ein Verstärken des Netzanschlusses oder sogar den Ausbau des vorgelagerten Stromnetzes zur Folge haben. Hierdurch können hohe Kosten entstehen. Ein Lastmanagement hilft, diese Investitionskosten zu vermeiden.
Varianten des Lastmanagements
Der richtige Ansprechpartner für Beratung und Installation ist Ihre Elektrofachkraft.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Elektromobilität
Die maximale Ladeleistung, die über einen Netzanschluss bezogen werden kann, hängt von der Art des Anschlusses und der vorhandenen Absicherung ab. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen:
Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.
Mit dem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Soll die Drosselung einer Wallbox aufgehoben oder eine zusätzliche Ladeeinrichtung installiert werden, ist eine Genehmigung durch die Netze BW nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn die zukünftige Ladeleistung 12 kW übersteigt.
Ihre Elektrofachkraft meldet uns lediglich die Inbetriebnahme der geänderten bzw. neu installierten Wallbox.
Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber.
Ab 2026 plant der Netzbetreiber Steuerboxen zu installieren, mit Hilfe derer die Leistung der Wallbox kurzfristig angepasst werden kann, um das Stromnetz zu schützen. Eine Mindestleistung ist immer gewährleistet. Eine komplette Abschaltung findet nicht statt.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Mehr Fragen und Antworten sowie passende Artikel, Services und Videos finden Sie in unserem Hilfecenter.
Wichtige Downloads
- Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität (PDF)
- Technische Mindestanforderungen zur netzorientierten Steuerung von elektrischen Anlagen im Verteilnetz Strom (PDF)
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 (Bundesmusterwortlaut) (PDF)
- Ergänzung zur TAB 2023 durch die Netze BW (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen (PDF)