Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss
Fragen & Antworten
Für einen sicheren Betrieb Ihrer Gasanlage gilt: Wer regelmäßig prüft, ist auf der sicheren Seite. Mit drei einfachen Regeln sorgen Sie für Sicherheit im Haus:
Sie lassen Ihre Gasgeräte regelmäßig von Fachleuten überprüfen,
sie lassen Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen nur von Fachleuten reparieren,
sie gehen regelmäßig “auf Hausschau” und machen den Jahres-Check.
Hinweis: Alle 12 Jahre ist eine umfassende Prüfung der Gasanlage durch ein zertifiziertes Fachunternehmen verpflichtend. Achten Sie darauf, diese rechtzeitig durchzuführen – auch im Hinblick auf Ihre Versicherung. Die Broschüre zur Hausschau hilft Ihnen, beim Jahres-Check keinen wichtigen Punkt zu vergessen.
Nein, Sie müssen den Gasliefervertrag nicht selbst kündigen. Sobald wir den Gaszähler ausbauen, informieren wir Ihren Gaslieferanten automatisch. Durch den Zählerausbau entfällt die Grundlage für den Liefervertrag – dieser endet damit automatisch. Eine zusätzliche Kündigung durch Sie ist nicht erforderlich.
Ein digitaler Gaszähler (auch Smart Meter genannt) erfasst den Gasverbrauch elektronisch und übermittelt die Daten automatisch an den Netzbetreiber. So ist eine transparente, genaue Verbrauchserfassung und Abrechnung möglich – ohne manuelle Ablesung.
Nach Erhalt Ihres Angebots sind folgende Schritte erforderlich:
Prüfen Sie das Angebot sorgfältig.
Erteilen Sie den Auftrag zur Herstellung des Gasanschlusses, indem Sie die Auftragserteilung an uns zurücksenden.
Nach Eingang der Auftragserteilung beauftragen wir die Herstellung Ihres Gasanschlusses und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse mit den Kontaktdaten zur Terminvereinbarung für die Ausführung.
Die Montage des Gasanschlusses erfolgt durch die Netze BW oder ein beauftragtes Partnerunternehmen.
Für weitere Fragen stehen wir oder Ihr Installateur zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen: