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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Die Anmeldung des neuen Speichers erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft. Diese übermittelt das ausgefüllte Formular E.3 (Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher) per E-Mail an: einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Nach der Inbetriebnahme müssen Sie den Speicher zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen, um eine vollständige und korrekte Anmeldung sicherzustellen.

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Große Kraftwerke, wie z. B. Kohlekraftwerke dienen seither der Netzstabilität, da ihre Leistung gezielt und schnell auf den Bedarf im Netz ausgerichtet wird. Die Abschaltung großer Kraftwerke und die massiv zunehmende Zahl kleiner, großflächig verteilter Anlagen für erneuerbare Energien erfordert ein Umdenken, da das Stromnetz starken Schwankungen ausgesetzt ist. Um auch in Zukunft Stabilität des Stromnetzes gewährleisten zu können, wird im § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, dass Netzbetreiber diese Anlagen im Bedarfsfall fernsteuern dürfen.

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Wenn wir einen Zählerstand von Ihnen benötigen, senden wir Ihnen eine Ableseaufforderung zu. In dieser Aufforderung finden Sie das genaue Datum, bis zu dem wir den Zählerstand benötigen, um Ihre Abrechnung fristgerecht erstellen zu können.

 

Unser Tipp: Am schnellsten können Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr bequem online erfassen. Besuchen Sie dazu einfach www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe oder nutzen Sie Ihr Kundenportal.

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Wenn Ihre Erzeugungsanlage defekt ist und nicht repariert werden kann, sollten Sie folgende Schritte berücksichtigen:

  • Die Anlage sollte zunächst durch eine Elektrofachkraft vom öffentlichen Stromnetz getrennt und fachgerecht abgebaut werden.

  • Informieren Sie uns über die Stilllegung der Erzeugungsanlage und melden uns die Stilllegung des Zählers. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.

  • Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.

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Jede in der Direktvermarktung befindliche Erzeugungsanlage größer 25 kW muss über eine Fernsteuereinrichtung zur Leistungsbegrenzung verfügen, die dem Direktvermarkter zugänglich ist (Fernsteuerbarkeit seitens des Direktvermarkters). Direktvermarkter stellen hierfür technische Einrichtungen zur Verfügung. Aus diesem Grund können wir keine Auskunft über die Art dieser Hardware geben.

 

Unabhängig davon muss jede Anlage, die sich in der Direktvermarktung befindet, über eine Ist-Einspeisemessung in viertelstündlicher Auflösung verfügen. Der Netzbetreiber kann im Fall einer drohenden Netzüberlastung die Leistung der Erzeugungsanlage begrenzen. Welche technischen Einrichtungen seitens des Netzbetreibers installiert werden müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite Netzsicherheitsmanagement

 

Beide Fernsteuereinrichtungen existieren parallel und wirken voneinander unabhängig.

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.