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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Fällt die Direktvermarktung kurzfristig aus, wird vorübergehend zum Ausgleich eine Vergütung in Höhe von 80 % des anzulegenden Wertes gewährt, sofern ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht. Diese Regelung soll Planungsrisiken für Anlagenbetreiber minimieren.

 

Mit dem EEG 2017 wurde definiert, dass diese Ausfallvergütung maximal 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt 6 Kalendermonate bezogen auf das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden kann. Kommt es zu Überschreitungen, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, eine Sanktionszahlung in Höhe von 10 Euro pro kW installierter Leistung und Kalendermonat in Rechnung zu stellen.

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Der Mieterstromzuschlag wird für den selbst erzeugten und direkt im Gebäude verbrauchten Strom gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • nur Photovoltaik - max. 1.000 kWp Leistung

  • Dach- oder Fassadenanlage auf oder an einem Wohn- und Gewerbegebäude

  • Strompreis im Mieterstromvertrag darf 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten

  • verbraucht der Anlagenbetreibende selbst einen Teil des erzeugten Stroms, wird für diesen Anteil kein Mieterstromzuschlag gewährt

  • Erzeugungsmessung eines Messstellenbetreibers muss installiert sein

Der Mieterstromzuschlag wird nicht bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung gewährt. Die Anmeldung bei der Netze BW erfolgt über das Formular Mieterstromzuschlag.

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Um Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Benutzerkonto erstellen: Gehen Sie auf die Webseite des Marktstammdatenregister und erstellen Sie ein Benutzerkonto.

  2. Anlagenbetreiber registrieren: Melden Sie sich an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.

  3. Anlage registrieren: Fügen Sie Ihre Erzeugungsanlage hinzu und geben Sie alle erforderlichen Daten ein, wie Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum.

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Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage verkaufen oder übertragen möchten, erfassen Sie den Anlagenbetreiberwechsel bitte im Kundenportal – mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers.

 

Wir nehmen anschließend Kontakt mit dem neuen Anlagenbetreiber auf und begleiten ihn durch die weiteren Schritte. Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen und geprüft sind, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Anlagenbetreiberwechsel.

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Ein Netzverknüpfungspunkt (NVP) ist ein Bestandteil des Stromnetzes. Er dient als physische Verbindung zwischen verschiedenen Stromerzeugern, Stromnetzen (wie Übertragungs- oder Verteilnetzen) und Verbrauchern. Typische Netzverknüpfungspunkte umfassen Hausanschlüsse, Umspannwerke, Umspannstationen und Schaltanlagen. Sie sind darauf ausgelegt, die maximale theoretische Leistung der angeschlossenen Erzeugungsanlagen aufzunehmen und in das Stromnetz einzuspeisen.

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.