Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Nach der Beauftragung wird schnellstmöglich ein Termin für den Zählerausbau vereinbart.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber.
Ja, als Mieter*in haben Sie das Recht, sich einen Stromlieferanten auszusuchen bzw. sich von dem örtlichen Grundversorger beliefern zu lassen. Sie können den Mieterstromvertrag im Rahmen der im Vertrag festgeschriebenen Frist kündigen. Sie erhalten dann keinen Mieterstrom mehr.
Ausnahmen gelten, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet wird oder sich in einem Alters-/Pflege- oder Studentenheim befindet. In diesen Fällen kommt mit dem Abschluss des Mietvertrags automatisch ein Mieterstromvertrag zustande und ein Lieferantenwechsel ist ausgeschlossen.
Nein, aus Datenschutzgründen ist dies nicht möglich. Für den Anlagenbetreiberwechsel bitten wir Sie, einen neuen Account mit einer eigenen, noch nicht registrierten E-Mail-Adresse anzulegen.
Ja, auch wenn Ihre Anlage keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist, müssen Sie sie in der Regel im Marktstammdatenregister anmelden. Das gilt, weil Ihre Anlage meist über das Hausnetz mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist.
Ausnahmen:
Inselanlagen (zum Beispiel Solaranlagen auf abgelegenen Hütten), die weder direkt noch indirekt mit dem öffentlichen Netz verbunden sind, sind von der Registrierungspflicht befreit.
Auch Notstromaggregate und bestimmte rückspeisende Einheiten können ausgenommen sein, wenn sie dauerhaft und technisch vom Netz getrennt sind.
Bitte beachten Sie: Die Netzverbindung muss technisch und rechtlich dauerhaft getrennt sein, damit keine Möglichkeit besteht, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen oder daraus zu beziehen.
Die Netzberechnung ist ein wichtiger Prozess zur Sicherstellung der Qualität und Stabilität der Stromversorgung. Bei der Netzberechnung wird überprüft, ob eine geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins bestehende Netz integriert werden kann oder ob vorher Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Diese Berechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird für jede angefragte Einspeiseleistung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Netzkapazität ausreicht und das Netz nicht überlastet wird.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.