Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Den Online-Service zur Statusverfolgung können alle Personen nutzen, die eine neue Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Netze BW anschließen möchten.
Ja, der Austausch von Photovoltaikmodulen ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Laut dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bleibt der ursprüngliche Inbetriebnahmezeitpunkt sowie die Vergütungshöhe und -dauer erhalten – solange die Gesamtleistung der Anlage nicht erhöht wird.
Ein Austausch ist zulässig bei:
technischen Defekten oder Sicherheitsmängeln der Module
unsachgemäßer Montage
Sturmschäden
Diebstahl
Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund ungünstiger Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Für Rückfragen oder den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage wenden Sie sich bitte schriftlich an: einspeiser-aln-ess@netze-bw.de
Die Pflicht, die Erzeugungsanlage ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist im § 13a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Verstöße an die Bundesnetzagentur zu melden. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Zwangsgeldern.
Ja, dies ist möglich. Die Änderung zur gewünschten Besteuerung kann auf dem Formular Bank- und Steuerdaten angegeben werden.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.