Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollte in folgenden Schritten erfolgen:
Vor der Inbetriebnahme: Bevor die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, muss sie rechtzeitig im Kundenportal angemeldet werden. Rechtzeitig bedeutet, dass mindestens ein voller Kalendermonat zwischen Ihrer Anlage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen muss.
Nach der Inbetriebnahme: Sobald die Anlage in Betrieb ist, muss sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies können Sie online selbst erledigen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.
Es ist wichtig, diese Schritte rechtzeitig zu erledigen, um Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Ja, die Änderung Ihres bestehenden Messkonzepts ist möglich. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Je nach technischer Maßnahme an Ihrem Speicher wird zwischen Erweiterung, Nachrüstung und Tausch unterschieden.
Bei einer Speichererweiterung ist bereits ein Speicher in Betrieb und Sie erhöhen oder verändern lediglich die Speicherkapazität (kWh) und/oder die maximale Entladeleistung (kW).
Eine Speichernachrüstung liegt vor, wenn ein Speicher neu zu einer bereits bestehenden Erzeugungsanlage installiert wird.
Ein Speichertausch bedeutet, dass ein defekter Speicher durch ein neues Gerät ersetzt wird.
Welche Maßnahme in Ihrem Fall vorliegt, hängt vom Umfang der Änderung ab – Ihre Elektrofachkraft kann Sie dazu beraten.
Ein Funkrundsteuerempfänger ist ein Gerät, das von Netzbetreibern verwendet wird, um die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen und anderen dezentralen Erzeugungsanlagen zu steuern.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie noch keine Vergütung für Ihre Einspeiseanlage erhalten. Hier sind einige mögliche Ursachen:
Zählerstände: Für die Abrechnung der Einspeisung benötigen wir den Zählerstand ihrer Anlage, sofern wir diesen nicht automatisiert übermittelt bekommen.
Plausibilität: Manchmal müssen wir Zählerstände auf Plausibilität prüfen, was ebenfalls zu Verzögerungen führen kann.
Vollständige Unterlagen: Wenn uns Informationen für die Abrechnung fehlen, erhalten Sie dazu einen Hinwies in unserem Kundenportal.
Hohe Anzahl neuer Anlagen: Eine Verzögerung kann auch durch den Anstieg neuer Anlagen verursacht werden, die wir als Netzbetreiber vergüten müssen.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.