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Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

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Fragen & Antworten

Für die Beantragung einer Leistungserhöhung benötigen Sie die Unterstützung eines Installateurbetriebs. Dieser prüft, ob Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung des erforderlichen Leistungsbedarfs.

 

Benötigte Angaben und Unterlagen:

  • Leistungsbedarf: Angaben zum aktuellen und zukünftigen Leistungsbedarf sowie Gründe für die Leistungserhöhung (z. B. neue Geräte wie Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge).

  • Gewünschte Sicherungsgröße: Teilen Sie uns mit, welche Sicherungsgröße Sie für Ihren Stromanschluss wünschen.

  • Zählernummern: Die Nummern aller betroffenen Zähler.

Je detaillierter die übermittelten Unterlagen sind, desto besser können wir das Angebot für Sie zusammenstellen.

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Bevor ein neues Verbrauchsgerät installiert wird, lassen Sie Ihre Hausinstallation durch eine zugelassene Elektrofachkraft prüfen. So stellen Sie sicher, dass alle technischen und formalen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb erfüllt sind. Dabei prüft die Elektrofachkraft unter anderem: 

  • ob Ihre Hausinstallation für das geplante Verbrauchsgerät geeignet ist,

  • ob das Verbrauchsgerät angemeldet oder genehmigt werden muss,

  • und ob eine Leistungserhöhung erforderlich ist.

Einen bei uns zugelassenen Installationsbetrieb finden Sie in unserem Online-Service Installateurbetriebe finden.

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Ein Mehrspartenanschluss kombiniert die Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in einer gemeinsamen Hauseinführung. Für Gebäude mit Keller (Wandeinführung) gelten folgende bauliche Anforderungen: 

  • Empfohlene Methode: Hauseinführung durch die Kellerwand.

  • Frostsichere Tiefe: Der Wasseranschluss muss mindestens 1,2 m tief liegen.

  • Einbauzeitpunkt

    • Bei gemauerten oder mehrschaligen Wänden: Einbau des Futterrohrs während der Kellerherstellung.

    • Bei wasserundurchlässigem WU-Beton: Bohrung erfolgt bei der Netzanschlussherstellung.

  • Positionierung: Im Eckbereich des Kellers, um eine rechtwinklige Montage des Hausanschlusskastens zu ermöglichen.

Alle Einführungen und Leerohrsysteme müssen gas- und wasserdicht gemäß DVGW VP 601, DIN 18322 und DIN 18012 sein.

 

Hinweis: Skizzen zur Positionierung der Hausanschlüsse finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Mehrspartenanschluss.

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Größere Verbrauchsgeräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Erzeugungsanlagen müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Damit Sie den passenden Stromanschluss erhalten, fließen die benötigte Anschlussleistung und die Gleichzeitigkeit der Nutzung in unsere Netzplanung ein.

 

Zu den anmeldepflichtigen Verbrauchergeräten zählen: Wärmepumpen, Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen, Erzeugungsanlagen, elektrische Wärmeanlagen, Aufzüge, sonstige Anlagen, bspw. Industrieanlagen und -maschinen sowie Industriebacköfen. 

 

Lassen Sie sich bei der Anmeldung am besten von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen – sie kennt die technischen Details und die Gegebenheiten vor Ort.

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Sie können über unseren Online-Service Freileitungsisolierung einen unverbindlichen Wunschtermin angeben. Dieser muss mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen. Wenn keine gesonderte Terminabsprache notwendig ist, erfolgt die Ausführung in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und unserer Auslastung. Falls eine individuelle Abstimmung erforderlich ist, werden Sie im Antragsprozess darauf hingewiesen und wir setzen uns gesondert mit Ihnen in Verbindung.

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