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Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

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Fragen & Antworten

Wenn Sie mehrere Geräte wie Wärmepumpe, Klimagerät oder Wallbox an einem Stromanschluss installieren, müssen Sie die elektrische Leistung aller Geräte zusammenrechnen. Überschreitet die Gesamtleistung 4,2 kW, gelten für alle angeschlossenen Geräte die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

 

Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist die elektrische Leistung der Geräte, nicht die Heiz- oder Kühlleistung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Regelung § 14a EnWG.

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Ein Mehrspartenanschluss kombiniert die Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in einer gemeinsamen Hauseinführung. Für Gebäude ohne Keller (Bodeneinführung) gelten folgende bauliche Anforderungen:

  • Empfohlene Methode: Hauseinführung durch die Bodenplatte.

  • Lieferung: Die Mehrspartenhauseinführung wird durch ein Partnerunternehmen geliefert – Voraussetzung: rechtzeitige Platzierung vor dem Gießen der Bodenplatte.

  • Positionierung: Parallel zur Wand, mit einem Abstand von 10–17 cm für eine saubere Montage der Gas- und Wasserleitungen.

Alle Einführungen und Leerohrsysteme müssen gas- und wasserdicht gemäß DVGW VP 601, DIN 18322 und DIN 18012 sein.

 

Hinweis: Skizzen zur Positionierung der Hausanschlüsse finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Mehrspartenanschluss.

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In Mehrfamilienhäusern (6–10 Wohneinheiten) ist die Anschlussleistung in der Regel höher, da mehrere Wohneinheiten versorgt werden müssen. Typischerweise gilt:

  • Standard-Sicherung: 3x80 A

  • Maximale Leistung: ca. 50 kW

  • Mehrere Geräte können gleichzeitig genutzt werden, solange die Gesamtlast unter 50 kW bleibt.

Hinweis: Die gleichzeitig verfügbare Leistung beschreibt die maximale elektrische Leistung, die Ihr Hausanschluss gleichzeitig liefern kann – ohne dass Sicherungen ausgelöst werden.

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Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollte in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Vor der Inbetriebnahme: Bevor die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, muss sie rechtzeitig im Kundenportal angemeldet werden. Rechtzeitig bedeutet, dass mindestens ein voller Kalendermonat zwischen Ihrer Anlage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen muss.

  2. Nach der Inbetriebnahme: Sobald die Anlage in Betrieb ist, muss sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies können Sie online selbst erledigen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. 

Es ist wichtig, diese Schritte rechtzeitig zu erledigen, um Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden

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Für die Montage der Freileitungsisolierung benötigen wir freien Zugang zur Freileitung. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Gerüste, Bäume oder Bauteile den Zugang versperren. Unsere Fachkräfte prüfen die Situation vor Ort und stimmen sich bei Bedarf mit Ihnen ab.

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Stromanschluss

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