Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Die Anmeldung hängt davon ab, um welchen Typ von Verbrauchsgerät es sich handelt:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Nach der Installation muss die Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtend durch Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal gemeldet werden.
Anmelde- oder genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte: Verbrauchsgeräte, die nicht unter § 14a EnWG fallen, müssen vor der Inbetriebnahme über den Online-Service Netzanschluss ändern angemeldet werden – idealerweise durch Ihren Installateurbetrieb. Erst nach Freigabe darf das Verbrauchsgerät in Betrieb genommen werden.
Hinweis: Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und sorgt dafür, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein. Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind nicht zulässig, da sie materialbedingt nicht die Anforderungen an dauerhafte Gas- und Wasserdichtheit erfüllen und nicht für die erforderlichen Lasten ausgelegt sind.
Die Netze BW ist der zuständige Netzbetreiber und übernimmt die folgenden Aufgaben bei einem Stromanschluss:
Hausanschlusses herstellen: Verlegung der Stromleitung vom öffentlichen Netz bis zum Gebäude und Installation des Hausanschlusskastens (HAK).
Hausanschlusskasten anbringen oder ändern: Nur die Netze BW darf den HAK installieren, verändern oder austauschen. Weder Ihr Installateurbetrieb oder eine andere Fachkraft sind berechtigt, Arbeiten am HAK vorzunehmen.
Sicherung oder Leistung erhöhen: Bei Bedarf nimmt die Netze BW die Erhöhung der Sicherungen und der Anschlussleistung vor.
Zähler ein- oder ausbauen: Die Netze BW kümmert sich um den Einbau und Ausbau des Stromzählers.
Netzinfrastruktur betreuen: Die Netze BW sorgt für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes und führt notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch.
Die Netze BW stellt den Anschluss an das öffentliche Stromnetz her und sorgt für einen sicheren Betrieb.
Die Informationen helfen uns, die passende Hauseinführung auszuwählen, damit Ihre Leitungen sicher ins Gebäude geführt und zuverlässig gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Im Detail weiß Ihr*e Architekt*in, Planer*in oder Kellerbauer*in Bescheid.
Grundlegende Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Webseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK).
Für die Montage und spätere Demontage der Freileitungsisolierung berechnen wir eine Pauschale von 420,00 € (netto).
Bitte beachten Sie:
Ab dem 4. Monat fällt zusätzlich eine monatliche Pauschale von 50,00 € (netto) an.
Die Zahlung erfolgt erst nach Abschluss der Dienstleistung und nach Erhalt der Rechnung.
Die Gesamtkosten richten sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer der Isolierung.