Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Die Mitverlegung eines Telekommunikationsanschlusses erfolgt durch unsere Kooperationspartner, sofern eine entsprechende Beauftragung vorliegt.
Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikationspartner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone GmbH, NetCom BW GmbH und Netze BW Sparte Dienstleistungen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite zum Thema Mehrspartenanschluss.
Wichtig für die Mitverlegung:
Der Bedarf muss direkt bei der Anmeldung Ihres neuen Stromanschlusses im Kundenportal angegeben werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Wunsch bei der Planung berücksichtigt und technisch geprüft wird.
Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung ist die Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.
Nachdem Sie Ihren Antrag für einen neuen Stromanschluss über unser Kundenportal oder für eine Änderung Ihres bestehenden Stromanschlusses über den Online-Service Netzanschluss ändern eingereicht haben, erhalten Sie ein Angebot für Ihren Stromanschluss.
Für Standardhausanschlüsse erhalten Sie bereits am Ende des Antrags eine digitale Preisindikation. Bei Anschlussänderungen hingegen erfolgt keine Preisindikation.
Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie uns die Auftragserteilung zurück. Anschließend erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Danach setzen wir oder eines unserer Partnerunternehmen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Stromanschlusses zu vereinbaren.
Eine ganz genaue Aussage zur Haltbarkeit der Isolierung von Freileitungen ist nicht möglich, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist jedoch wichtig, regelmäßig eine Sichtprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Schutz intakt ist und keine Mängel oder Veränderungen vorliegen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese umgehend gemeldet werden. Äußere Einflüsse können die Schutzwirkung beeinträchtigen, weshalb es ratsam ist, den erforderlichen Mindestabstand zur Leitung stets einzuhalten. Je länger die Isolierung angebracht ist, desto größer ist das Risiko, dass ihre Schutzwirkung nachlässt.
Nein, Änderungen am Netzanschluss – wie die Versetzung innerhalb des Gebäudes oder die Umstellung von Freileitung auf Erdkabel – dürfen ausschließlich von der Netze BW oder beauftragten Fachkräften durchgeführt werden. Ihr Installateurbetrieb prüft vorab, ob Ihre Hausinstallation für die geplante Änderung geeignet ist, und stellt die Anmeldung über unseren Online-Service Netzanschluss ändern für Sie.
Die Rechnung Ihres neuen Stromanschlusses setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Grundbetrag für den Netzanschluss: Der Grundbetrag umfasst die pauschalen Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses. Er richtet sich nach Art und Größe des gewünschten Stromanschlusses.
Laufende Meterkosten auf Ihrem Grundstück: Zusätzlich zum Grundbetrag werden Kosten pro verlegtem Meter Stromkabel auf Ihrem Grundstück berechnet. Die genaue Leitungslänge wird vor Ort durch einen Vermessungstechniker*in (Geometer*in) ermittelt – abgerechnet wird nur, was tatsächlich verlegt wurde.
Baukostenzuschuss: Der Baukostenzuschuss wird für den Leistungsbedarf erhoben, der 30 kW übersteigt.
Kosten für zusätzliche Leistungen: Diese umfassen Materialien wie die Verlegehilfe oder die Mehrspartenhauseinführung.
Eigenleistungen und Rückvergütungen: Wenn Sie bestimmte Arbeiten – etwa den Mauerdurchbruch oder Tiefbau – selbst übernehmen, können diese als Eigenleistung berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt ggf. eine Rückvergütung.
Die Abrechnung erfolgt individuell und auf Basis der vor Ort tatsächlich umgesetzten Leistungen.