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Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

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Fragen & Antworten

Wenn Sie bestimmte Arbeiten selbst übernehmen möchten – z. B. den Mauerdurchbruch oder Tiefbauarbeiten – ist das grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass: 

  • alle Eigenleistungen vorab mit der Netze BW abgestimmt werden, 

  • die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, 

  • ausschließlich gas- und wasserdichte Bauteilsysteme verwendet werden, 

  • die Verantwortung für Baustellenabsicherung bei Ihnen als Anschlussnehmer*in liegt. 

Bitte beachten Sie: Abdichtungen zwischen Futterrohr und Gebäude sind bei Eigenleistung nicht Teil des Leistungsumfangs der Netze BW. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.

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Ja, eine Rückvergütung ist möglich – wenn die Arbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt wurden. Rückvergütet werden unter anderem:

  • Mauerdurchbruch oder Kernlochbohrung: Der Durchmesser muss vorab mit der Netze BW abgestimmt werden.

  • Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück, inkl. Aushub, Einsandung, Verlegung von Warnband, Wiederverfüllung, fachgerechter Verdichtung und Bereitstellung von geeignetem Sandmaterial. Wichtig: Die Leitungen bzw. Mantelrohre müssen aus Sicherheitsgründen sachgerecht eingesandet werden.

Bitte beachten Sie: Die Rückvergütung erfolgt nur, wenn die Arbeiten vorab mit der Netze BW abgestimmt und gemäß den technischen Vorgaben ausgeführt wurden. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.

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Eine Änderung des Netzanschlusses umfasst Anpassungen an einem bestehenden Netzanschluss. Unter Anschlussänderungen fassen wir Folgendes zusammen:

  • Nachrüstung: Installation zusätzlicher Verbrauchsgeräte, wie z.B. Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

  • Leistungserhöhung: Anpassung des Netzanschlusses für höhere elektrische Leistung, z. B. für den Betrieb eines größeren Durchlauferhitzers oder einer zusätzlichen Klimaanlage.

  • Versetzung: Veränderung der Position des Netzanschlusses, z.B. bei Umbauarbeiten am Gebäude, der Verlegung des Hausanschlusskastens an eine andere Stelle oder der Umstellung von einem Freileitungs- auf einen Erdkabelanschluss.

  • Abtrennung: Erfolgt vor dem Gebäudeabriss oder der baulichen Maßnahmen. Die Anschlussleitung wird bis zur Grundstücksgrenze oder Versorgungsleitung zurückgebaut.

  • Stilllegung: Der Anschluss wird vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gesichert. Die Anschlussleistung bleibt im Hausanschlussraum bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Netzanschluss ändern.

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Wenn Ihre Eigenleistungen nicht den technischen Vorgaben entsprechen, entstehen zusätzliche Aufwände für Nachbesserung. Diese: 

  • werden Ihnen als Anschlussnehmer*in gesondert in Rechnung gestellt, 

  • können zu Verzögerungen beim Bauablauf führen,

  • führen dazu, dass Teile der Leistung ggf. nicht angerechnet oder rückvergütet werden können. 

Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Mehrspartenhauseinführung (MSH) idealerweise durch uns oder ein beauftragtes Partnerunternehmen umsetzen – so sind Sie auf der sicheren Seite.

 

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