Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Die Kosten für eine Leistungserhöhung beim Trinkwasseranschluss hängen vom erforderlichen Leistungsumfang sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Daher ist eine pauschale Aussage nicht möglich.
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die technischen Voraussetzungen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Bitte beachten Sie, dass die möglichen Kosten in den Anlagen zu den Ergänzenden Bestimmungen der AVBWasserV aufgeführt sind.
Wasserzähler müssen ausgetauscht werden, weil entweder die Eichgültigkeit abgelaufen ist oder sie defekt sind. Das Eichgesetz verlangt, dass Wasserzähler, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden, von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht oder beglaubigt werden. Um sicherzustellen, dass nicht alle Wasserzähler nach 5 oder 6 Jahren ausgetauscht werden müssen, gibt es das Verfahren der Losprüfung. Dabei werden stichprobenartig Zähler aus einem Los, das aus mindestens 200 und maximal 1000 Wasserzählern besteht, geprüft. Wenn alle Prüflinge in Ordnung sind, wird die Gültigkeit für das gesamte Los verlängert. Andernfalls wird das gesamte Los ausgetauscht.
Das Trinkwasser muss gemäß der Trinkwasserverordnung strenge hygienische Anforderungen erfüllen. Zu diesem Zweck wird es nach der Aufbereitung mit geringen Mengen an Chlor desinfiziert, was durch unseren Vorlieferanten erfolgt. Die zulässige Menge an Chlor ist ebenfalls in der Trinkwasserverordnung geregelt; maximal 0,3 mg/l Chlor sind im Trinkwasser erlaubt.
Die Restgehalte an Chlor bauen sich auf dem Weg zum Verbraucher ab, wobei dieser Abbau vor allem temperatur- und zeitabhängig ist und von uns nicht beeinflusst werden kann. Die Übergabe- und Desinfektionsstelle des Vorlieferanten Bodensee-Wasserversorgung befindet sich in Stuttgart-Rohr. Üblicherweise reduziert die Bodensee-Wasserversorgung in den kalten Monaten die Zugabe von Chlor. Die Desinfektionsstelle des Vorlieferanten Landeswasserversorgung befindet sich in Langenau und an der Übergabestelle findet keine erneute Desinfektion statt.
Der Wasserzähler wird gewechselt, wenn die Eichgültigkeit abläuft oder wenn er defekt ist. Die Eichgültigkeit beträgt aktuell 6 Jahre für Kaltwasserzähler und 5 Jahre für Warmwasserzähler. Das Eichgesetz schreibt vor, dass alle Wasserzähler, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden, von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht oder beglaubigt werden müssen.
Nein, Sie können Ihren Wasserversorger nicht auswählen. Die öffentliche Wasserversorgung hat eine natürliche Monopolstellung, weshalb ein Wechsel zu einem anderen Wasserversorger nicht möglich ist.