Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Ein nicht gewechselter Wasserzähler kann zu ungenauen Messungen und fehlerhaften Abrechnungen führen. In solchen Fällen sind wir verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Einstellung der Trinkwasserversorgung führen können.
Trinkwasserleitungen sollten in einer Tiefe von 1,20 bis 1,30 Metern verlegt werden, um sicher vor Frostschäden geschützt zu sein. Diese Tiefe gewährleistet, dass die Leitungen auch bei extremen Temperaturen funktionsfähig bleiben.
Damit Ihr Netzanschluss hergestellt werden kann, müssen folgende Punkte abgeschlossen sein:
Die Eintrittsstelle im Gebäude muss den Vorgaben der DIN 18012 entsprechen.
Die Eintrittsstelle im Gebäude bzw. der Wasserzählerschacht muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der notwendige Bereich für die Trinkwasseranschlussleitung muss freigeräumt sein (z.B. keine Gerüste, Erdaushub, Container oder Fahrzeuge).
Optional: Vorab vereinbarte Eigenleistungen (z.B. Graben, Mauerdurchführung) müssen vollständig ausgeführt sein.
Ja, Sie können unser Trinkwasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwenden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Zählerstand mitzuteilen:
Online: Geben Sie die Vorgangs- und Zählernummer in unserem Online-Service Zählerstand erfassen ein oder scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone.
Kundenportal: Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort, um Ihren Zählerstand einzugeben und E-Mail-Erinnerungen zu erhalten.
Telefonisch: Rufen Sie die Nummer 0800 3629-260 an, um Ihren Zählerstand telefonisch zu übermitteln.
Mit Ihrer Zählerstandsmeldung tragen Sie zu einer transparenten Abrechnung bei.