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Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss

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Fragen & Antworten

Ja, während der Bauzeit kann Wasser bezogen werden, sofern die Hausanschlussleitung vorverlegt und mit einem Bauwasserzähler ausgestattet ist, der gegen Frost und Beschädigungen geschützt ist.

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Wenn Sie keinen Zählerstand zurückmelden, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

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Der Grundschutz bezieht sich auf den Brandschutz in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten, wo kein erhöhtes Risiko für Personen oder Sachwerte besteht. Im Gegensatz dazu ist der Objektschutz ein spezieller Brandschutz, der über den Grundschutz hinausgeht und für Objekte mit erhöhtem Personen- oder Brandrisiko gilt. Dazu zählen beispielsweise Hotels, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser. Seit dem 01.01.2020 bietet die Netze BW Wasser GmbH keine zusätzlichen Entnahmemengen für den Objektschutz mehr an.

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Ja, Eigenleistungen können Sie bei den erforderlichen Erdarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigungen erbringen. Die fachliche Ausführung der Erdarbeiten muss jedoch nach den Vorgaben der Netze BW Wasser GmbH erfolgen und fristgerecht zum vereinbarten Ausführungstermin abgeschlossen sein.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen zu den Ergänzenden Bestimmungen der AVBWasserV.

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Wenn Sie Bedenken, haben, dass Ihr Wasserzähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst, stehen wir Ihnen als zuständiger Messstellenbetreiber zur Seite. In vielen Fällen können Sie die Ursache selbst feststellen. Nutzen Sie unsere Checkliste und die weiterführenden Informationen zur Befundprüfung.

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Trinkwasseranschluss Stuttgart

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