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Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss

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Fragen & Antworten

Wenn Sie keinen Zählerstand zurückmelden, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

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Nein, der Trinkwasseranschluss wird ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Daher muss dieser Bedarf zu 100 % vom Anschlussnehmenden selbst bevorratet werden.

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Ja, während der Bauzeit kann Wasser bezogen werden, sofern die Hausanschlussleitung vorverlegt und mit einem Bauwasserzähler ausgestattet ist, der gegen Frost und Beschädigungen geschützt ist.

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Wenn Sie Bedenken, haben, dass Ihr Wasserzähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst, stehen wir Ihnen als zuständiger Messstellenbetreiber zur Seite. In vielen Fällen können Sie die Ursache selbst feststellen. Nutzen Sie unsere Checkliste und die weiterführenden Informationen zur Befundprüfung.

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Der Grundschutz bezieht sich auf den Brandschutz in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten, wo kein erhöhtes Risiko für Personen oder Sachwerte besteht. Im Gegensatz dazu ist der Objektschutz ein spezieller Brandschutz, der über den Grundschutz hinausgeht und für Objekte mit erhöhtem Personen- oder Brandrisiko gilt. Dazu zählen beispielsweise Hotels, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser. Seit dem 01.01.2020 bietet die Netze BW Wasser GmbH keine zusätzlichen Entnahmemengen für den Objektschutz mehr an.

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Trinkwasseranschluss Stuttgart

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Planung, Anmeldung und Herstellung Ihres neuen Trinkwasseranschlusses in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg.

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