Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Ja, während der Bauzeit kann Wasser bezogen werden, sofern die Hausanschlussleitung vorverlegt und mit einem Bauwasserzähler ausgestattet ist, der gegen Frost und Beschädigungen geschützt ist.
Wenn Sie keinen Zählerstand zurückmelden, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Nein, der Trinkwasseranschluss wird ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Daher muss dieser Bedarf zu 100 % vom Anschlussnehmenden selbst bevorratet werden.
Ja, Eigenleistungen können Sie bei den erforderlichen Erdarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigungen erbringen. Die fachliche Ausführung der Erdarbeiten muss jedoch nach den Vorgaben der Netze BW Wasser GmbH erfolgen und fristgerecht zum vereinbarten Ausführungstermin abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen zu den Ergänzenden Bestimmungen der AVBWasserV.
Wenn Sie Bedenken, haben, dass Ihr Wasserzähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst, stehen wir Ihnen als zuständiger Messstellenbetreiber zur Seite. In vielen Fällen können Sie die Ursache selbst feststellen. Nutzen Sie unsere Checkliste und die weiterführenden Informationen zur Befundprüfung.