Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Ja, Eigenleistungen können Sie bei den erforderlichen Erdarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigungen erbringen. Die fachliche Ausführung der Erdarbeiten muss jedoch nach den Vorgaben der Netze BW Wasser GmbH erfolgen und fristgerecht zum vereinbarten Ausführungstermin abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen zu den Ergänzenden Bestimmungen der AVBWasserV.
Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler sind normal. Diese Unterschiede können durch undichte Leitungen, nicht erfasste Gemeinschaftshähne, Kleinstdurchflüsse oder unterschiedliche Genauigkeitsklassen der Wasserzähler entstehen. Die gesetzlich tolerierten Messgrenzen liegen bei ± 5 Prozent. Für die Bewohner*innen hat dies jedoch keine Nachteile, da die Wohnungswasserzähler lediglich der verbrauchsgerechten Kostenverteilung dienen.
Eine Trasse beschreibt den Verlauf, auf dem der Anschlussgraben erstellt wird, um die Versorgungsleitungen wie Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen zu verlegen. Die Trasse dient als Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den entsprechenden Versorgungsnetzen.
Die Länge der Trasse besteht aus zwei Abschnitten:
Anschlusslänge auf öffentlichem Grund: Dieser Abschnitt der Trasse befindet sich außerhalb Ihres Grundstücks, beispielsweise im Gehweg oder in der Straße.
Anschlusslänge auf privatem Grundstück: Dieser Abschnitt verläuft auf Ihrem Grundstück, von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem Gebäude.
Der Anschluss muss möglichst geradlinig und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen. Eine nachträgliche Überbauung ist unzulässig.
Nein, pro Hausanschluss wird nur ein Hauptzähler montiert. Private Zusatzwasserzähler für Wohnungen oder Gartenwasser müssen von einem Installateurbetrieb installiert werden.