Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Eine Trasse beschreibt den Verlauf, auf dem der Anschlussgraben erstellt wird, um die Versorgungsleitungen wie Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen zu verlegen. Die Trasse dient als Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den entsprechenden Versorgungsnetzen.
Die Länge der Trasse besteht aus zwei Abschnitten:
Anschlusslänge auf öffentlichem Grund: Dieser Abschnitt der Trasse befindet sich außerhalb Ihres Grundstücks, beispielsweise im Gehweg oder in der Straße.
Anschlusslänge auf privatem Grundstück: Dieser Abschnitt verläuft auf Ihrem Grundstück, von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem Gebäude.
Der Anschluss muss möglichst geradlinig und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen. Eine nachträgliche Überbauung ist unzulässig.
Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler sind normal. Diese Unterschiede können durch undichte Leitungen, nicht erfasste Gemeinschaftshähne, Kleinstdurchflüsse oder unterschiedliche Genauigkeitsklassen der Wasserzähler entstehen. Die gesetzlich tolerierten Messgrenzen liegen bei ± 5 Prozent. Für die Bewohner*innen hat dies jedoch keine Nachteile, da die Wohnungswasserzähler lediglich der verbrauchsgerechten Kostenverteilung dienen.
Eine Vorstreckung ist eine vorbereitende Maßnahme für die Herstellung eines Netzanschlusses. Dabei wird die Anschlussleitung von der öffentlichen Versorgungsleitung bis kurz nach der Grundstücksgrenze verlegt, ohne direkt mit einem Gebäude verbunden zu sein.
Diese Maßnahme ermöglicht es, die Anschlussleitung bereits in einem früheren Bauabschnitt bereitzustellen. Dadurch kann später eine unkomplizierte Verbindung zwischen der Leitung und dem Gebäude hergestellt werden.
Er muss nach DIN 4124 normgerecht ausgeführt werden. Die Trasse darf nicht überbaut werden, muss zugänglich und frostfrei verlegt sein.