Unsere Informationen zum Thema: Trinkwasseranschluss
Fragen & Antworten
Der Grundschutz bezieht sich auf den Brandschutz in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten, wo kein erhöhtes Risiko für Personen oder Sachwerte besteht. Im Gegensatz dazu ist der Objektschutz ein spezieller Brandschutz, der über den Grundschutz hinausgeht und für Objekte mit erhöhtem Personen- oder Brandrisiko gilt. Dazu zählen beispielsweise Hotels, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser. Seit dem 01.01.2020 bietet die Netze BW Wasser GmbH keine zusätzlichen Entnahmemengen für den Objektschutz mehr an.
Der Anschluss muss möglichst geradlinig und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen. Eine nachträgliche Überbauung ist unzulässig.
Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler sind normal. Diese Unterschiede können durch undichte Leitungen, nicht erfasste Gemeinschaftshähne, Kleinstdurchflüsse oder unterschiedliche Genauigkeitsklassen der Wasserzähler entstehen. Die gesetzlich tolerierten Messgrenzen liegen bei ± 5 Prozent. Für die Bewohner*innen hat dies jedoch keine Nachteile, da die Wohnungswasserzähler lediglich der verbrauchsgerechten Kostenverteilung dienen.
Eine Trasse beschreibt den Verlauf, auf dem der Anschlussgraben erstellt wird, um die Versorgungsleitungen wie Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen zu verlegen. Die Trasse dient als Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den entsprechenden Versorgungsnetzen.
Die Länge der Trasse besteht aus zwei Abschnitten:
Anschlusslänge auf öffentlichem Grund: Dieser Abschnitt der Trasse befindet sich außerhalb Ihres Grundstücks, beispielsweise im Gehweg oder in der Straße.
Anschlusslänge auf privatem Grundstück: Dieser Abschnitt verläuft auf Ihrem Grundstück, von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem Gebäude.
Er muss nach DIN 4124 normgerecht ausgeführt werden. Die Trasse darf nicht überbaut werden, muss zugänglich und frostfrei verlegt sein.