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Unsere Informationen zum Thema: Zähler

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Fragen & Antworten

Ihre Vertragskontonummer (auch Vorgangsnummer genannt) finden Sie direkt auf Ihrer Ableseaufforderung. Halten Sie dieses Schreiben bereit, wenn Sie Ihren Zählerstand erfassen – so können Sie die Nummer einfach und schnell eingeben.

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Bei Fragen rund um das Thema Wasserzähler können Sie sich an unsere Kolleg*innen unter der Telefonnummer 0711 289-0 wenden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Wasserzähler.

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Beim Einbau und Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach § 14a (Energiewirtschaftsgesetz) EnWG mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb muss bei der Netze BW angemeldet werden.

  • Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.

  • Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.

  • Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls bei der Netze BW angemeldet werden.

  • Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.

  • Zukünftige Steuerung: Seit 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Regelung § 14a EnWG

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Wir informieren Sie rechtzeitig per Anschreiben, wenn ein Zählerwechsel ansteht. 

 

Der genaue Zeitpunkt, wann ein Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ablauf der Eichfrist des Zählers

  • Gerätetyp

  • Ihre Einspeise- oder Verbrauchsanlagen

  • Aktuelle gesetzliche Vorgaben

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel

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Der Einbau oder Austausch eines Gaszählers darf ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen – in der Regel durch den zuständigen Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.

 

Hinweis: Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers. Eigenständige Arbeiten oder Eingriffe durch Privatpersonen oder nicht autorisiertes Personal sind nicht erlaubt.

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Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

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