Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Ihre Vertragskontonummer (auch Vorgangsnummer genannt) finden Sie direkt auf Ihrer Ableseaufforderung. Halten Sie dieses Schreiben bereit, wenn Sie Ihren Zählerstand erfassen – so können Sie die Nummer einfach und schnell eingeben.
Bei Fragen rund um das Thema Wasserzähler können Sie sich an unsere Kolleg*innen unter der Telefonnummer 0711 289-0 wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Wasserzähler.
Beim Einbau und Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach § 14a (Energiewirtschaftsgesetz) EnWG mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen Sie folgende Punkte beachten:
Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb muss bei der Netze BW angemeldet werden.
Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.
Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.
Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls bei der Netze BW angemeldet werden.
Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.
Zukünftige Steuerung: Seit 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Regelung § 14a EnWG.
Wir informieren Sie rechtzeitig per Anschreiben, wenn ein Zählerwechsel ansteht.
Der genaue Zeitpunkt, wann ein Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ablauf der Eichfrist des Zählers
Gerätetyp
Ihre Einspeise- oder Verbrauchsanlagen
Aktuelle gesetzliche Vorgaben
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel.
Der Einbau oder Austausch eines Gaszählers darf ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen – in der Regel durch den zuständigen Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.
Hinweis: Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers. Eigenständige Arbeiten oder Eingriffe durch Privatpersonen oder nicht autorisiertes Personal sind nicht erlaubt.