04. April 2023
Im System der Anreizregulierung wird die Erlösobergrenze der Netzbetreiber durch den Verbraucherpreisindex (VPI) und den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) an Kostensteigerungen innerhalb der Regulierungsperiode angepasst. Die derzeitige Anpassung unterliegt jedoch zwei konzeptionellen Fehlern: Zum einen werden die Kapitalkosten bereits jährlich mit dem Kapitalkostenabgleich in der Erlösobergrenze abgebildet, so dass eine Anpassung mit VPI und Xgen konzeptionell nicht gerechtfertigt ist. Zum anderen unterliegt die Kostenanpassung einem ebenso ungerechtfertigten Zweijahresverzug. Im Folgenden wird der Gesamteffekt dieser beiden konzeptionellen Fehler auf die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode geschätzt.
Verfasst von: Dr. Tobias Pfrommer und Dr. Elke Kanberger, Regulierungsmanagement der Netze BW GmbH
Erschienen in: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 73. Jg. 2023 Heft 4
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