Stromeinspeisung

Vereinbarung einer Einspeisewirkleistung PAV, E 

Sie möchten eine verringerte Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage mit uns vereinbaren? Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen.

Was ist die Einspeisewirkleistung PAV, E?

Die Einspeisewirkleistung PAV, E ist die maximale Wirkleistung, mit der in das Netz des Netzbetreibers am Netzverknüpfungspunkt eingespeist werden darf. Diese Wirkleistung ist zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber zu vereinbaren. In der Regel entspricht dieser Wert der Summe der maximalen Einspeiseleistung der gesamten Erzeugungsanlage (z. B. Summe der Wechselrichterleistung bei einer Photovoltaikanlage).

Bei der Vereinbarung einer abweichenden Einspeisewirkleistung PAV, E wird ein niedrigerer Wert festgelegt. Dies bedeutet, es darf nur in Höhe des vereinbarten Wertes ins Netz des Netzbetreibers eingespeist werden.

Hinweis: Über eine geeignete technische Einrichtung zur PAV, E-Überwachung ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen, dass nicht mehr als diese vereinbarte Leistung ins öffentliche Netz eingespeist wird. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Berechnung der Einspeisewirkleistung PAV, E

Beim Ausfüllen des Services “Anschluss einer Erzeugungsanlage anfragen” im Kundenportal wird in Schritt 4 “Erzeugungsleistung & Messkonzept” anhand der eingetragenen Werte in den auszufüllenden Feldern die Einspeisewirkleistung ermittelt:

Einspeisewirkleistung PAV, E = Anschlusswirkleistung (Umrichterwirkleistung) + Anschlusswirkleistung existierender Anlagen + Entladeleistung des Speichers (falls dieser ins Netz einspeist)

Besonderheit Batteriespeicher: Sollen bei der Berechnung der Leistung, die zukünftig in das Netz eingespeist wird, die Werte Ihrer Batteriespeicher berücksichtigt werden, dann setzen Sie den Haken, wie im Beispielbild rechts, bei der Frage „Speist Ihr Speicher gleichzeitig mit Ihrer Erzeugungsanlage ins öffentliche Netz ein (z. B. Regelenergie)?“.

Vereinbarung einer abweichenden Einspeisewirkleistung PAV, E

Um eine geringere Einspeisewirkleistung in das Netz des Netzbetreibers zu vereinbaren, setzen Sie in Schritt 4 “Erzeugungsleistung & Messkonzept” unter dem Abschnitt “Einspeisen in das Netz des Netzbetreibers” den Haken wie links im Beispielbild und geben in das darunter erscheinende Eingabefeld Ihre geplante Einspeisewirkleistung PAV, E ein.

Die abweichende Einspeiseleistung kann nur kleiner sein als die errechnete.

Was muss bei einer abweichenden Einspeisewirkleistung PAV, E beachtet werden?

Es muss eine technische Einrichtung, welche die Einhaltung der vereinbarten Einspeisewirkleistung PAV, E sicherstellt, installiert werden. Diese technische Einrichtung wird als PAV, E-Überwachung bzw. PAV, E-Schutz bezeichnet. Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie bei diesem Vorhaben und installiert die entsprechenden PAV, E-Überwachung.

Für die Anschlüsse in der Niederspannung sind die Vorgaben an eine PAV, E-Überwachung aus der VDE-AR-N 4105 zu entnehmen. Für Anschlüsse in der Mittelspannung bieten wir eine Umsetzungshilfe der Netze BW.

Für wen lohnt es sich, eine abweichende Einspeisewirkleistung PAV, E zu vereinbaren?

Die Einspeisewirkleistung PAV, E spielt eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes der Erzeugungsanlage. Bestehende Netzverknüpfungspunkte (z. B. bestehende Hausanschlüsse) können in der Regel um Erzeugungsanlagen erweitert werden, sofern die Kapazität des Anschlusses nicht erhöht wird. Es gibt auch die Möglichkeit, eine „Nulleinspeisung“ zu realisieren. Dabei wird der erzeugte Strom gesamthaft im Eigenverbrauch genutzt und es wird am Netzanschluss technisch sichergestellt, dass keine Leistung ins öffentliche Netz eingespeist wird. In diesem Fall tragen Sie - wie zuvor beschrieben - in Schritt 4 unter dem Abschnitt “Einspeisen in das Netz des Netzbetreibers” als abweichende PAV, E einen Wert von 0 kW ein.

Planen Sie bei mittleren oder größeren Erzeugungsanlagen nur eine geringe Menge der erzeugten Energie in das Netz einzuspeisen, so können Sie in diesem Fall eine niedrigere PAV, E-Leistung mit uns vereinbaren. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich wegen der weniger beanspruchten Netzkapazitäten ein näherer Netzverknüpfungspunkt für Ihre Erzeugungsanlage ergibt. Dadurch können die Netzanschlusskosten des Anlagenbetreibers gesenkt werden und ggf. notwendige Wartezeiten bis zur Herstellung des Netzanschlusses verkürzt werden.

Was muss ich tun, wenn ich nachträglich doch eine höhere Leistung meiner Erzeugungsanlage einspeisen möchte?

Es ist eine entsprechende Anfrage zur Leistungserhöhung bei der Netze BW zu stellen. Es wird dann durch die Netze BW geprüft, ob die höhere Leistung am bestehenden Netzverknüpfungspunkt eingespeist werden kann oder ein abweichender Netzverknüpfungspunkt notwendig ist. Bitte wenden Sie sich vor der Erhöhung der vereinbarten Einspeiseleistung per E-Mail an Ihr zuständiges Netzkundenbetreuer-Team unter Angabe Ihrer Anlagennummer. Die Anlagennummer sowie die Kontaktdaten finden Sie in der entsprechenden Anlagen-Kachel in Ihrem Kundenportal.