Ausbau Hochspannungsnetz

Erneuerung der 110-kV-Leitung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt in Bad Säckingen, Wehr und Schwörstadt

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die von uns geplante Erneuerung der Hochspannungsleitungsanlage zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt in Bad Säckingen, Wehr und Schwörstadt zusammengestellt, um Sie umfassend über das Vorhaben zu informieren.

Unser Vorhaben

Die Netze BW GmbH betreibt die Hochspannungsleitungen des Verteilnetzes in den Landkreisen Waldshut und Lörrach und steht dabei für eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Strom. Dazu gehört auch die 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt, welche gemeinsam mit der ED Netze betrieben wird.

Um auch in Zukunft einen sicheren Netzbetrieb gewährleisten zu können, plant Netze BW die sukzessive Modernisierung der Leitungsanlage. Geplant ist, alle Masten, die größtenteils in den Jahren 1926-1936 errichtet wurden und damit ihre maximale Lebensdauer erreicht haben, altersbedingt zu ersetzen. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile ersetzt werden, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Damit wird die Leitungsanlage fit für die Energiewende und die Zukunft gemacht. Zudem wird ein neues Lichtwellenleiterseil zur Nachrichtenübertragung aufgelegt werden, um die Leitungsanlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Aufgrund der Gesamtlänge der Leitungsanlage sowie der unterschiedlichen Betroffenheiten und Anforderungen wurde die Gesamtmaßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Einer davon befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Bad Säckingen, Wehr und Schwörstadt.

Rückblick und aktueller Stand

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die Masten der Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt wurden größtenteils in den Jahren 1926 und 1936 erbaut und müssen altersbedingt erneuert werden. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile zu ersetzen, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Mit der Maßnahme wird die Leitungsanlage damit fit für die Energiewende und die Zukunft gemacht. Zudem wird ein neues Lichtwellenleiterseil zur Nachrichtenübertragung aufgelegt werden, um die Leitungsanlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Genehmigungsplanung im Dialog — Aktueller Stand

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, welche die Netze BW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erlangen muss. Für den Bauabschnitt 110-kV-Leitungsanlage Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt von Bad Säckingen über Wehr bis Schwörstadt wird voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren zur Anwendung kommen.

Vor Eröffnung dieses formellen Genehmigungsverfahrens werden derzeit verschiedene Untersuchungen durch die Netze BW durchgeführt, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen. Parallel dazu hat die Netze BW begonnen, die Öffentlichkeit zu diesem frühen Zeitpunkt in die Planungen einzubinden. Über unser Projektpostfach und im Rahmen von Bürgersprechstunden besteht die Möglichkeit, uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen zu lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen.

Anschließend erarbeitet die Netze BW entsprechend der Untersuchungen und der Hinweise aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Genehmigungsantrag, um eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung zu beantragen.

Dabei sind alle Aspekte und Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für das Vorhaben zur Erneuerung der 110-kV-Leitung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt im Gebiet der Gemeinden Bad Säckingen, Wehr und Schwörstadt als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dieser enthält eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen.

Die Genehmigungsbehörde prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Dazu werden für einen Monat in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt. Während dieser Zeit sowie zwei Monate im Anschluss können alle Betroffenen Einwendungen gegen den Plan erheben, die von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt und abgewogen werden. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher bzw. welche der Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Er legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassen- und Baudurchführung, fest.

Bau

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss bzw. Plangenehmigung umgesetzt.

Inbetriebnahme

Nach der Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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