
Unser Netz
Ausbau Hochspannungsnetz

Was ist das Hochspannungsnetz?
Auf der Ebene der Verteilnetze wird der Strom in Hoch-, Mittel- und Niederspannung übertragen. Die Netze BW betreibt das überregionale Verteilnetz (Hochspannungsnetz) mit 110 Kilovolt (kV). Das Hochspannungsnetz ist die Verbindung zum Höchstspannungsnetz (über Umspannwerke). Mit Hochspannungsnetzen wird der Strom grob zu Ballungszentren oder auch direkt an große Industriebetriebe verteilt.
Übersicht zu geplanten Vorhaben
Die stete Optimierung des Netzes garantiert einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb. Hierzu sind unter anderem verschiedene Um- und Ausbaumaßnahmen des Hochspannungsnetzes (110-kV-Netzes) notwendig.
Aktuelle Vorhaben im 110-kV-Netz
Die Netze BW bietet auf den einzelnen Projektwebseiten ausführliche Informationen zu allen aktuellen Vorhaben im 110-kV-Netz.
Mastsanierung bei der Netze BW
Die Netze BW führt zur Verbesserung der technischen Sicherheit Ihres gesamten Stromnetzes regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen durch. Eine Überprüfung der Standsicherheit ihrer Anlagen ergab, dass Stahlteile getauscht und Fundamente saniert bzw. erneuert werden müssen. Im Rahmen des Stahlsanierungsprogrammes unter Aufsicht des Umweltministeriums Baden-Württemberg werden in den kommenden Jahren noch ca. 4.000 Maste und Fundamente unseres 110-kV-Stromnetzes überarbeitet.
Vor Inanspruchnahme von Flurstücken oder Flächen werden die betroffenen Eigentümer*innen rechtzeitig informiert sowie der Umfang der Maßnahme mit ihnen abgestimmt. Um Flur- und Wegeschäden sowie Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Bauausführung zu höchster Sorgfalt angewiesen.
Welche baulichen Maßnahmen eine Stahl- bzw. Fundamentsanierung beinhaltet, werden im Video näher erklärt.
Häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Warum eigentlich Netzausbau?
Die Netze BW ist unter anderem dazu verpflichtet, ihr Netz zu warten, bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, sodass eine effiziente und sichere Versorgung gewährleistet ist. Die Bestimmung des Netzausbaubedarfs erfolgt auf Basis von konkreten Lastanfragen, Lastprognosen und Prognosen zum Zubau erneuerbarer Energien. Die Prognosen zum Zubau erneuerbarer Energien richten sich nach den Zielen der Landesregierung und dem Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber.
Sind die Maßnahmen notwendig?
Der von der Netze BW jährlich erstellte und veröffentlichte Netzausbauplan wird der Bundesnetzagentur übermittelt, die außerdem im Rahmen der Netzentgeltregulierung die Betriebsnotwendigkeit der Maßnahmen prüft und diese freigibt.
Was passiert, wenn sich der Bedarf in Zukunft nicht bestätigt?
Ein Netzausbau ist mit erheblichem Planungs- und Genehmigungsaufwand verbunden. Daher ist es wichtig, frühzeitig mit den Planungen und der Genehmigungseinholung zu starten. Dabei ist der Planungs- und Genehmigungsprozess so flexibel ausgestaltet, dass im Laufe der Zeit veränderte Bedarfsprognosen auch während dieses Prozesses berücksichtigt werden und einen geänderten Umfang bis hin zur Nichtrealisierung der Maßnahme erforderlich machen können.
Wie läuft ein Genehmigungsverfahren ab?
Eine Übersicht zu den typischen Genehmigungsverfahren finden Sie hier.
Warum eigentlich Öffentlichkeitsbeteiligung?
Für größere Netzausbauvorhaben wird die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren formell durch die zuständige Genehmigungsbehörde beteiligt. Die Netze BW führt im Vorfeld des formellen Verfahrens eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Diese begleitet die Planung und ist mittlerweile gesetzlich verpflichtend durchzuführen. Durch den gemeinsamen Austausch erhöhen sich Transparenz und Akzeptanz der Vorhaben. Zudem können Hinweise aus der Öffentlichkeit bei der Planung frühzeitig berücksichtigt werden.
Wie sicher sind die Anlagen?
Grundsätzlich entsprechen alle Maste im Netz der Netze BW den aktuellen Sicherheitsbestimmungen. Für bestimmte Anlagen aus definierten Baujahren wurde in Abstimmung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg ein gesondertes Sanierungsprogramm aufgesetzt.
Falls historisch verbaute mit Teeröl getränkte Holzschwellenfundamente verbaut wurden, werden diese von der Netze BW fach- und umweltgerecht entfernt und entsorgt. Hierbei wird besondere Rücksicht auf die Vermeidung von Verschmutzungen des Grundwassers, des Bodens und der Umgebung gelegt.
Wie steht Netze BW zu Umwelt und Naturschutz?
Netze BW unterliegt verschiedenen normativen Vorgaben, welche bei der Planung von Hochspannungsleitungen zu beachten sind sowie verschiedenen Planungsgrundsätzen, die zu berücksichtigen sind, z. B. jenen auf Trassenoptimierung und Bündelung. Hierbei gilt es insbesondere technische, betriebliche, wirtschaftliche, öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Belange möglichst umfassend zu ermitteln, zu berücksichtigen und nach Möglichkeit in einen Ausgleich zu bringen. Die Netze BW folgt mit ihren Maßnahmen dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.
Speziell hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Belange, z. B. zu den im UVPG verankerten Schutzgütern, und der privat-rechtlichen Belange bestehen vielfältige und konkurrierende Interessen. Diese werden im Rahmen der Planung sowie später im Verfahren gegeneinander abgewogen.
Netze BW stellt sicher, den Schutzgütern Landschaft, Boden, Wasser und Flora/Fauna gerecht zu werden und Beeinträchtigungen von diesen fernzuhalten. Beispielsweise werden bei Mastsanierungen die Arbeitsflächen an und unter den Masten mit Planen abgedeckt. So wird sichergestellt, dass keine Stoffe wie Farbreste, Reste von Rostschutzanstrichen sowie Flexreste etc. in die Umgebung (Erdreich) gelangen.
Auch bei Fundamentsanierungen wird darauf geachtet, dass nach Beendigung der Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand der Oberfläche wiederhergestellt wird.
Wie sehen die Freileitungsanlagen aus?
Die Netze BW verwendet in der Regel für ihre 110-kV-Freileitungen Maste mit einer durchschnittlichen Höhe von 25 bis 35 m. Die Wahl des Mastbildes hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten und technischen Rahmenbedingungen ab. Das sogenannte Donaumastbild vereint zahlreiche Vorteile und findet daher am Häufigsten Anwendung.
Die Breite der Freileitung und des Schutzstreifens variieren, unter anderem auf Grund des Mastbildes. Die durchschnittliche Breite einer Freileitung beträgt 15 bis 20 m. Die durchschnittliche Schutzstreifenbreite liegt zwischen 30 und 50 m. Der Schutzstreifen dient der Sicherung der Freileitung.
110-kV-Erdkabel mit zwei Stromkreisen haben eine Breite von durchschnittlich ca. 5 m inklusive Schutzstreifen.
Kann ich mich als Kommune an Netzausbauvorhaben beteiligen?
Eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an konkreten Netzausbauvorhaben ist derzeit nicht möglich. Kommunen können sich im Rahmen von „EnBW vernetzt“ als Anteilseigner an der Netze BW beteiligen.
Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen?
Bereits im Vorfeld des formellen Genehmigungsverfahrens (bspw. Planfeststellungsverfahren) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen. Hierzu können sie uns persönlich gern z. B. über das Kontaktformular kontaktieren und ihre Hinweise und Anregungen eingeben.
Über die Projekthomepage können sich Bürger*innen über das Projekt informieren und uns über das Projektpostfach Anregungen und Hinweise zukommen lassen. Nach der Antragseinreichung besteht die Möglichkeit, im förmlichen Verfahren die Antragsunterlagen einzusehen und abermals Hinweise und Anregungen, nun bei der Genehmigungsbehörde, einzureichen. Diese werden in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Die Netze BW nimmt alle Anregungen, die ihr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zukommen, ernst und berücksichtigt diese insofern möglich in ihrer Planung. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren, in welchem die Behörde die unterschiedlichen Belange gegeneinander abwägt.
Erdkabel oder Freileitung und was sind die Kosten?
Dies ist immer projektabhängig. Für Leitungsneubauten auf neuer Trasse gilt ein Vorzug für Erdkabel, solange dieses nicht 2,75-fach teurer ist als eine vergleichbare Freileitung. Ersatzneubauten (inkl. Leistungserhöhung) werden nach Möglichkeit in derselben Ausführungsart wie vorher angestrebt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob ein Erdkabel oder eine Freileitung realisiert wird. Die Wahl hängt von planerischen, technischen, rechtlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Parametern ab.
Die Kosten für einen Kilometer 110-kV-Freileitung lassen sich nicht pauschal benennen, da die individuellen Gegebenheiten (bspw. Beschaffenheit der Oberflächenformen sowie des Untergrundes) einen großen Einfluss auf die Maßnahme und damit auf die Gesamtkosten haben. Zudem sind die Kosten für bspw. Stahl und Beton derzeit sehr variabel.
Oben genannte Faktoren gelten ebenfalls für die Verlegung eines Erdkabels. Ganz grob kann von einem Faktor zwischen 3 und 6 im Vergleich zur Freileitung ausgegangen werden. Darin ist bereits berücksichtigt, dass ein Erdkabel zumeist länger ist als ein Freileitungskabel, da es entlang von bestehenden Straßen und Wegen verlegt wird und es somit zu längeren Trassen, aufwendigeren Tiefbauarbeiten und einem erhöhten Eingriff in die Umwelt kommt.
Weitere Informationen zum Thema Erdkabel oder Freileitung finden Sie in unserem Flyer.
Welche Rolle spielen elektrische und/oder magnetische Felder in der Hochspannung?
Grundsätzlich spielen elektrische und/oder magnetische Felder in der Hochspannung eine untergeordnete Rolle.
Netze BW hält bei ihren Anlagen die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Vorsorgewerte ein und unterschreitet diese generell deutlich.
Unterhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte können gesundheitliche Beeinträchtigungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen finden Sie unserem Flyer.