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Netzverstärkung Anschluss Denzlingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung Anschluss Denzlingen (Anlage 3590) .
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Kreis Emmendingen und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch im Kreis Emmendingen wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung Anschluss Denzlingen (Anlage 3590).

Aktueller Stand:

Für die Realisierung der geplanten Maßnahme ist eine öffentlich-rechtliche Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. Wir haben die Unterlagen im Januar 2025 eingereicht. Mit dem Anhörungsverfahren, das vom 07.02. bis zum 13.03.2025 stattgefunden hat, begann das Planfeststellungsverfahren. Das Regierungspräsidium Freiburg prüft aktuell den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Maßnahmenbeschreibung

Da die bestehenden Maste auf dem Abschnitt zwischen Mast Nr. 017 und Nr. 036 für die geplante Auflage von Leiterseilen im Zweierbündel mit größerem Querschnitt statisch nicht ausgelegt sind, sollen diese durch neue Maste ersetzt werden. Die Maste sollen standortgleich neugebaut werden. Ausgenommen davon ist der Mast Nr. 017, der lediglich verstärkt und saniert werden muss.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stand die Netze BW im Kontakt mit der Gemeinde Denzlingen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben unter anderem die Möglichkeit, über unser Projektpostfach Fragen zur Maßnahme zu stellen.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Dazu wurden unter anderem für einen Monat in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt. Während dieser Zeit sowie zwei Monate im Anschluss konnten alle Betroffenen Einwendungen gegen den Plan erheben, die nun von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt und abgewogen werden. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

Realisierung:

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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