Ausbau Hochspannungsnetz

Erneuerung 110-kV-Hochspannungsleitung Anschluss Denzlingen (Anlage 3590)

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über die geplante Erneuerung der 110-kV-Freileitungsanlage (LA 3590) Anschluss Denzlingen zusammengestellt, um Sie umfassend über das Vorhaben zu informieren.

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Emmendingen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW, die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung zum Anschluss an das Umspannwerk Denzlingen (LA 3590) zwischen den Masten Nr. 017 und Nr. 036 zu erneuern.

Maßnahmen

Erneuerung Anschluss Denzlingen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Für die steigenden und prognostizierten Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen, im Landkreis Emmendingen und Umgebung bietet das bestehende 110-kV-Netz unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichend Kapazitäten, um den produzierten Strom aufnehmen und verteilen zu können. Aus diesem Grund muss die Leitungsanlage erneuert werden.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für das dritte Quartal 2023.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.

Baubeginn

Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplante Maßnahme kann voraussichtlich frühestens 2025 realisiert werden.

Inbetriebnahme

Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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