Leitungserneuerung Engstlatt - Horb
Plananlass
Die Netze BW GmbH betreibt die 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen den Umspannwerken Engstlatt und Horb. Im November 2021 ereignete sich im Steinbruch auf dem Gebiet der Gemeinde Haigerloch, Gemarkung Weildorf, ein Hangrutsch. In dessen Folge wurde der dort angrenzend bestehende Mast 37 der Freileitung Engstlatt – Horb (LA 0707) in seiner Standsicherheit in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass nach weitergehenden Prüfungen der sofortige Rückbau des Mastes 37 erforderlich wurde. Zuvor wurden die darauf geführten Systeme auf zwei neu errichtete Notgestänge umgelegt. Geplant ist der Ersatzneubau des Mastes 37A um ca. 60 m nördlich versetzt zum bisherigen Standort, wodurch sich die Leitungsachse in diesem Bereich geringfügig verschiebt. Die hierdurch veränderten Lasten an den angrenzenden Masten machen es zudem erforderlich, auch den bestehenden Mast 38 durch einen so genannten Abspannmasten zu ersetzen. Der Standort des geplanten Mastes 38A verschiebt sich um ca. 15 m in Leitungsachse.
Aktueller Stand:
Im Oktober 2023 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung für unsere Maßnahme erteilt. Momentan sind wir in der Bauvorbereitung. Wir planen den Baubeginn ab Februar 2026.
Maßnahmenbeschreibung
Geplant ist der Ersatzneubau des Mast 37A um ca. 60 m nördlich versetzt zum bisherigen Standort, wodurch sich die Leitungsachse in diesem Bereich geringfügig verschiebt. Die hierdurch veränderten Lasten an den angrenzenden Masten machen es zudem erforderlich, auch den bestehenden Mast 38 durch einen so genannten Abspannmasten zu ersetzen. Der Standort des geplanten Mast 38A verschiebt sich um ca. 15 m in Leitungsachse.
Nach dem Neubau der Masten werden die bestehenden Seile von den Notgestängen übernommen, sodass die Leitung wieder in Betrieb genommen werden kann. Im Anschluss werden die Notgestänge zurückgebaut und die Oberflächen in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Die Leitungsachse überquert zukünftig das angrenzende Waldbiotop "Klinge NO Weildorf". Zur Vermeidung eines Eingriffs in diesem Bereich werden die geplanten Masten im Vergleich zum Bestand erhöht. Mast 37A wird von bislang 36 m auf ca. 57,8 m erhöht, Mast 37A von bislang 35 m auf 41,8 m. Hierdurch können die erforderlichen Abstände zur Vegetation sichergestellt werden, ohne dass Rückschnitte oder Rodungen erforderlich werden. Das grundsätzliche Mastbild bleibt hingegen erhalten.
Auch die Anzahl der Leiterseile sowie der aufgelegten Erdseile und Luftkabel verändert sich nicht zum Bestand. Ebenso findet keine Erhöhung der Übertragungsleistung im Rahmen dieser Maßnahme statt.
Für den Neubau der Masten, den erforderlichen Seilzug sowie den vollständigen Rückbau werden entsprechende Zuwegungen und Arbeitsflächen erforderlich. Hierzu wurden die betroffenen Eigentümer im Genehmigungsverfahren informiert und beteiligt. Nach Abschluss der Arbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen Flächen ordnungsgemäß wiederhergestellt.
Durch die geringfügig verschobene Leitungsachse werden zudem Grundstücke neu überspannt oder eine ggf. bereits bestehende Überspannung wird durch die Maßnahme verändert. Entsprechend werden zur Sicherung eines Schutzstreifens erforderliche Dienstbarkeiten mit den jeweiligen Eigentümer*innen geschlossen.
Meilensteine:
Vorbereitung Genehmigungsverfahren:
Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:
Netze BW setzt bereits in einem frühen Planungsstadium auf die Beteiligung der von Vorhaben betroffenen Öffentlichkeit, um die Interessen möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren:
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Tübingen. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.
Im Oktober 2023 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung für unsere Maßnahme erteilt.
Realisierung:
Wir planen im Frühjahr 2026 mit dem Bau zu beginnen.
Wichtige Downloads

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.