Netzverstärkung Kupferzell - Goldshöfe
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über die von uns geplanten Netzverstärkungen zwischen Kupferzell und Goldshöfe (Anlagen 0408, 0409, 0410, 0321 und 0325) zusammengestellt, um Sie umfassend über die Vorhaben zu informieren.
Bedarf und Vorhaben
Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Hohenlohen- und Ostalbkreis sowie dem Landkreis Schwäbisch Hall wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW die bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Goldshöfe zu verstärken.
Rückblick und aktueller Stand:
Die Netzverstärkung zwischen Kupferzell, Crailsheim und Goldshöfe wurde von Beginn an durch eine intensive frühe Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Die Maßnahmen wurden während der Planung in den letzten Jahren u.a. beim Regierungspräsidium Stuttgart, beim Landratsamt Ostalbkreis, in verschiedenen von den Maßnahmen betroffenen Gemeinden und teilweise bei Bürgerinformationsveranstaltungen in Schrezheim, Hüttlingen und Neunheim vorgestellt.
Interessierte Bürger*innen haben die Möglichkeit, unter anderem über unser Projektpostfach direkt Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzugeben.
Für die Realisierung der geplanten Maßnahmen in Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2 ist jeweils eine öffentlich-rechtliche Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Für den Bauabschnitt 1 sind alle technischen und umweltrechtlichen Voruntersuchungen bereits abgeschlossen. Der Antrag wurde eingereicht. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich momentan im Anhörungsverfahren.
Auf den Anlagen des Bauabschnitts 2 ist zunächst eine Maststahlsanierung notwendig. Diese ist genehmigungsseitig abgeschlossen und der Beginn der Bauarbeiten ist für Q2 2025 vorgesehen. Im Anschluss steht das Planfeststellungsverfahren für die ebenfalls erforderliche Leistungserhöhung an. Hierzu befindet sich die Netze BW in den Planungen. Antragseinreichung ist für Ende 2025 vorgesehen.
Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung Kupferzell - Goldhöfe
Meilensteine
Bedarfsplanung
Für die steigenden und prognostizierten Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen, insbesondere durch Photovoltaik und Windenergie, im Ostalbkreis und Umgebung bietet das bestehende 110-kV-Netz unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichend Kapazitäten, um den produzierten Strom aufnehmen und verteilen zu können. Aus diesem Grund ist eine Verstärkung des bestehenden 110-kV-Netzes im Ostalbkreis erforderlich.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Bereits vor Antragstellung wurde und wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gern beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Beide Bauabschnitte werden in gesonderten Planfeststellungsverfahren umgesetzt.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der entsprechende Antrag für Bauabschnitt 1 wurde eingereicht. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich im Anhörungsverfahren. Für Bauschnitt 2 ist die Antragseinreichung für Ende 2025 vorgesehen.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Planfeststellungsbeschluss
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände. Für Bauabschnitt 1 rechnen wir mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025.
Baubeginn
Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitt 1 können voraussichtlich ab 2026 realisiert werden. Die Maststahlsanierung auf Bauabschnitt 2 kann voraussichtlich ab Q2 2025 starten. Die Maßnahme zur Leistungserhöhung auf Bauabschnitt 2 kann erst nach Abschluss des zugehörigen Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Dies ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Inbetriebnahme
Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme. Für den Bauabschnitt 1 ist eine Inbetriebnahme für Ende 2027 oder 2028 geplant. Für die Leistungserhöhung auf Bauabschnitt 2 ist die Inbetriebnahme in 2029 vorgesehen.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.