Wasserlabor Stuttgart – amtlich zugelassen und akkreditiert
Tag für Tag Trinkwasser der höchsten Qualität genießen
Auch in Stuttgart zählt Trinkwasser zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Die Überwachung und Qualitätssicherung erfolgen unter Aufsicht des Gesundheitsamts im eigenen, nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Wasserlabor der Netze BW Wasser GmbH im ehemaligen Wasserwerk Stuttgart-Berg. Unsere Teams verbinden wissenschaftliches Know-how mit modernster Analytik – Tag für Tag.
Analysen für sicheres Trinkwasser
Zur Beurteilung der Trinkwasserqualität werden zahlreiche Analyseparameter gemäß aktuell geltender Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) herangezogen – von mikrobiologischen über chemische bis hin zu physikalischen Eigenschaften. Typische Parameter sind etwa:
- Mikrobiologie: E. coli, coliforme Bakterien, Legionellen
- Chemie: Schwermetalle (Blei, Kupfer, Nickel), Nitrat, PFAS, Pestizide
- Indikatorparameter: elektrische Leitfähigkeit, Geruch, Geschmack, Trübung
- Sonstige: pH-Wert, Wasserhärte
Kurz erklärt: Viele Stoffe treten nur in Spuren auf – moderne Analytik und kontinuierliche Qualitätssicherung machen sie zuverlässig nachweisbar. Im Versorgungsgebiet Stuttgart prüfen wir Trinkwasser an mehr als hundert Stellen in unserem eigenen, nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Wasserlabor der Netze BW Wasser GmbH.
- Probenahmestellen in Stuttgart: > 100
- Einzeluntersuchungen pro Jahr: ca. 85.000 (davon mehr als 30.000 im Versorgungsgebiet Stuttgart)
- Regelmäßig untersuchte Einzelparameter: >100
Die staatliche Akkreditierung bedeutet, dass den von uns erhobenen Werten ohne Gegenprüfung absolut vertraut werden kann. Diese wird durch ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem erreicht und sichergestellt. Die Grundlage dafür ist die ISO 17025, eine Norm, die genau beschreibt, welche Voraussetzungen ein Wasserlabor für die Akkreditierung erfüllen muss. In unserem Wasserlabor haben alle bisherigen Untersuchungen ergeben, dass das Stuttgarter Trinkwasser von vorbildlicher Qualität ist. Die strengen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bezüglich der Inhaltsstoffe, die die geltende Trinkwasserverordnung von 2023 vorgibt, werden dabei nicht nur eingehalten, sondern stets unterschritten.