Einspeiser
Erfüllt der Ersatz von Alt- durch Neumodule die Vorgaben der "PV-Austauschregelung" (Sonderregelung der Clearingstelle EEG), so hat der Austausch keine Auswirkungen auf die bestehenden vergütungsrechtlichen Bestimmungen Ihrer Anlage.
Bitte beachten Sie, dass ein Austausch immer dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.
Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im EEG bestimmt,
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, wird das Modul im Moment des Austausches neu in Betrieb genommen und somit nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
Es liegt kein technischer Defekt vor, wenn der gegenüber der ursprünglich projektierten Leistung geringere Stromertrag - u. a. aufgrund unsachgemäßer Montage - durch suboptimale Ausrichtung der Module, Verschattung, Verschmutzung oder andere, nicht dem Solarmodul eigene Gründe verursacht wurde.
Auch altersbedingter Austausch fällt nicht unter die "PV-Austauschregelung".