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Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss

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Fragen & Antworten

Nein, die Nutzung ist er nach der fachgerechten Inbetriebnahme durch einen eingetragenen Gasinstallateur möglich. Dieser prüft die gesamte Anlage, nimmt die Geräte in Betrieb und stellt sicher, dass sie den neuen Leistungsanforderungen entsprechen. Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme und der entsprechenden Meldung über das Kundenportal dürfen Ihre Gasgeräte genutzt werden.

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Für die Beheizung mit Erdgas stehen verschiedene effiziente Technologien zur Verfügung:

  • Brennwerttechnik: Nutzt zusätzlich die im Abgas enthaltene Wärme. Im Vergleich zu alten Heizkesseln spart das bis zu 30 % Energie.

  • Solarthermie mit Erdgas: Deckt im Jahresmittel bis zu 60 % der Warmwasserbereitung über Sonnenenergie ab – der Brennwertkessel ergänzt bei Bedarf.

  • Brennstoffzelle: Erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom – besonders effizient, wartungsarm und leise.

  • Erdgas-Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme mit Kombination mit Erdgas – besonders geeignet für gut und gedämmte Gebäude.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.

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Laut Mess- und Eichgesetz muss ein Gaszähler in Deutschland je nach Modell alle 8, 12 oder 16 Jahre ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Ihr Gasverbrauch dauerhaft korrekt gemessen wird.

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Der Leitungsverlauf sollte möglichst geradlinig und kurz sein. Es ist sicherzustellen, dass keine Hindernisse wie Bäume oder andere bauliche Anlagen den Verlauf beeinträchtigen. Zudem sollten zukünftige Bauvorhaben berücksichtigt werden, um eine spätere Verlegung der Gasleitung zu vermeiden. 

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Beim Umstieg auf Erdgas als Energieträger sind folgende Punkte wichtig:

  • Technische Voraussetzungen: Ihre bestehende Anlage muss für den Betrieb mit Gas geeignet sein und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Eventuell sind Anpassungen oder eine Neuinstallation erforderlich.

  • Formular TAF (Technische Angaben für Feuerungsanlagen): Bei der Neuinstallation oder Umrüstung einer Gasanlage muss dieses Formular durch ein von Ihnen beauftragtes und eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht werden. Es stellt sicher, dass alle technischen Vorgaben erfüllt werden.

  • Fachgerechte Ausführung: Der Wechsel darf nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden. Der Installateur übernimmt die Planung, Umsetzung und Abstimmung mit der Netze BW.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss oder direkt bei Ihrem Installationsbetrieb.

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Gasanschluss

Sie modernisieren Ihr Haus oder bauen gerade neu und sind auf der Suche nach einer Energieversorgung für Ihr Zuhause? Dann könnte Gas eine Option sein.

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