Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss
Fragen & Antworten
Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.
Eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) ist eine Vorrichtung, die mehrere Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) gebündelt durch eine einzige Öffnung in das Gebäude einführt. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
Platz- und Kostenersparnis: Nur ein Durchbruch spart Material und Aufwand.
Dichtigkeit und Brandschutz: Weniger Bohrungen bieten besseren Schutz vor Feuchtigkeit und erfüllen die baulichen Anforderungen.
Einfache Installation und Flexibilität: Die Leitungen werden zentral und sauber eingeführt und bei Bedarf können weitere Versorgungsleitungen ergänzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) legt in Deutschland die energetischen Standards für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es regel unter anderem, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, welche Heiztechnololgien eingesetzt werden dürfen und welchen Anteil erneuerbare Energien an der Energieversorgung haben müssen. Ziel des Gesetztes ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ihren Gaszählerstand können Sie rund um die Uhr über unseren Online-Service Zählerstandseingabe oder über unser Kundenportal übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gaszähler.
Ja, auf Ihrem privaten Grundstück können Sie den Tiefbau in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung ausführen.
Im öffentlichen Bereich sind Eigenleistungen nicht zulässig – dort übernimmt die Tiefbauarbeiten ausschließlich die Netze BW oder ein beauftragtes Partnerunternehmen.
Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie in unseren Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für neue Netzanschlussleitungen.