Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Dies ist abhängig vom jeweiligen Direktversorgungsmodell:
Bei dem klassischen Mieterstrommodell lautet die Antwort: Nein, der Anlagenbetreibende ist der Vertragspartner für den Zusatzstrom.
Im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist die Antwort: Ja, die Letztverbrauchenden schließen einen Vertrag mit einem Reststromlieferanten ab.
Die Ummeldung des Anlagenbetreiberwechsels sollte erst beim Netzbetreiber über das Kundenportal erfolgen und anschließend im Marktstammdatenregister (MaStR).
Ja, in Deutschland müssen Sie eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden. Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die Informationen zu allen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sammelt und verwaltet.
Ja, um die Qualität der Stromversorgung zu gewährleisten, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird überprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage problemlos ins Netz integriert werden kann oder ob vorher Netzbaumaßnahmen erforderlich sind.
Die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Einspeisevergütung für die bestehende und die neu hinzugefügte Anlage:
Bestehende Anlage: Die Einspeisevergütung bleibt unverändert und wird weiterhin nach den ursprünglichen Vergütungssätzen abgerechnet.
Neue Anlage: Die Einspeisevergütung richtet sich nach den aktuell geltenden Vergütungssätzen.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.