Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Nein, Ihr Stromspeicher wird nach aktuellem Stand nicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt, wenn er keinen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnimmt oder in das Netz einspeist. Die Erhaltungsladung bleibt unberücksichtigt.
Bei einer theoretisch möglichen Lade-/Entladeleistung über 4,2 kW muss jedoch die Steuerbarkeit vorbereitet werden.
So gehen Sie bei der Einbindung Ihrer Erzeugungsanlage oder Ihres Speichers in das Redispatch 2.0 vor:
Installation eines Grid-Moduls bzw. Fernwirktechnik
Beauftragung eines Direktvermarkters
Benennung eines Einsatzverantwortlichen (oft übernimmt der Direktvermarkter diese Rolle)
Erhalt der relevanten Identifikationsnummern
Meldung der Inbetriebnahme
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite Redispatch 2.0.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage abgebaut wird, gibt es mehrere Möglichkeiten für die Module:
Recycling: Defekte oder alte Module werden recycelt. Dabei werden Materialien wie Glas, Aluminium und Silizium zurückgewonnen.
Entsorgung: Module, die nicht mehr recycelt werden können, müssen umweltgerecht entsorgt werden (z.B. bei einem kommunalen Wertstoffhof).
Nein. Der Mieterstromzuschlag wird nur für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25.07.2017 gewährt.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.