Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Sobald Sie alle erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig eingereicht haben, prüfen wir diese und bestätigen Ihnen den erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsel schriftlich. Als bisherige*r Anlagenbetreiber*in erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung eine Schlussrechnung.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Angaben oder fehlende Unterlagen können den Bearbeitungsprozess verzögern.
Ja, nach der Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird nicht per E-Mail oder als separate Nachricht versendet. Sie können Ihre Registrierungsbestätigung direkt im MaStR- Benutzerkonto herunterladen:
Melden Sie sich im Marktstammdatenregister an.
Auf der Startseite finden Sie in der Liste “Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers” ein PDF- Symbol neben Ihrer Anlage. Mit einem Klick darauf können Sie die Bestätigung herunterladen.
Alternativ können Sie die Bestätigung auch in der Detailansicht Ihrer Anlage im Reiter “Allgemeine Daten” über “Registrierungsbestätigung herunterladen” abrufen.
Die Dauer der Netzberechnung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von:
der Größe der Anlage
der Auslastung des zuständigen Netzbetreibers
der Komplexität der Netzsituation vor Ort
und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Aufgrund dieser Faktoren ist keine pauschale Antwort zur Dauer der Netzberechnung möglich.
Ja, die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einem Balkonkraftwerk ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk handeln.
Ob ein Speicher unter den Anwendungsbereich des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der elektrischen Leistung ab.
Speicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, unterliegen den Anforderungen des § 14a EnWG. Ihre Speicheranlage muss in diesem Fall steuerbar sein und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz – auch bei einer späteren Leistungsänderung. Ausnahme: Wird ein Wechselrichter mit einer Leistung über 4,2 kW nachträglich ausgetauscht, fällt die Anlage ebenfalls unter den § 14a EnWG.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist, unterstützt Ihre Elektrofachkraft Sie gerne bei der Einordnung.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.