Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Sollte es zu Problemen in Bezug auf die Abrechnung oder fehlender Zahlungen (z.B. Einspeisevergütung) kommen, kontaktieren Sie bitte Ihr Abrechnungsteam unter 0-800-3629689.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Ein KMU gilt als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Kapitalverlust: Bei Kapitalgesellschaften (älter als 3 Jahre) ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch Verluste aufgezehrt.
Eigenmittelverlust: Bei Personengesellschaften (älter als 3 Jahre) ist mehr als die Hälfte der Eigenmittel durch Verluste verloren.
Insolvenzverfahren: Das Unternehmen ist insolvent oder insolvenzgefährdet.
Beihilfen: Es hat eine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten, die noch nicht abgeschlossen ist.
Große Unternehmen (nicht mehr KMU) gelten laut EU-Leitlinien als in Schwierigkeiten, wenn sie ohne staatliche Hilfe voraussichtlich ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Kapitalverlust: Bei Kapitalgesellschaften ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch Verluste aufgezehrt.
Eigenmittelverlust: Bei Personengesellschaften ist mehr als die Hälfte der Eigenmittel verloren.
Insolvenz: Das Unternehmen ist insolvent oder erfüllt die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren.
Finanzkennzahlen: In den letzten zwei Jahren lag der Verschuldungsgrad über 7,5 und das EBITDA-Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg).
Für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage müssen Sie folgende Unterlagen und Informationen für die Anfrage im Kundenportal bereit halten:
Lageplan Ihrer Anlage
Angaben zur Anlagenleistung
Angaben zu dem geplanten Messkonzept
Angaben der Veräußerungsform (Einspeisung mit EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Elektrofachkraft, um die Module überprüfen zu lassen. Ein Austausch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist.
Ein Austausch ist möglich bei:
Moduleigene Fehler
Sicherheitsmängeln
Unsachgemäße Montage
Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
Diebstahl
Die Auswirkung der Änderung auf das Netzsicherheitsmanagement ist vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen, damit die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden kann.
Die Kontaktdaten können Sie über unser Kontaktformular am Ende der Webseite Technische Änderungen ermitteln.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.