Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Wenn Sie bei der Meldung Ihrer geplanten Photovoltaikanlage zur Mitteilung Ihrer Bank- und Steuerdaten aufgefordert werden, sollten Sie folgende Angaben zur Umsatzsteuer beachten:
Informieren Sie uns darüber, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder zur Umsatzsteuer optiert haben. Das hat Einfluss darauf, ob die Einspeisevergütung brutto (mit Umsatzsteuer) oder netto (ohne Umsatzsteuer) gezahlt wird.
Wahl der Umsatzsteuer: Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an. Die USt-IdNr. erhalten Sie vom Finanzamt für steuerliche Zwecke.
Bitte beachten Sie, dass Sie korrekte und vollständige Angaben machen, um die Einspeisevergütung inklusive Umsatzsteuer zu erhalten.
Ihre Angaben machen Sie direkt im Kundenportal.
Nein, die Mitteilung an das Marktstammdatenregister ist nur dann verpflichtend, wenn sich die Leistung Ihrer Anlage durch den Tausch reduziert. Wird die Leistung erhöht, dann handelt sich das um eine Anlagenerweiterung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Negative Börsenpreise entstehen dann, wenn mehr Strom angeboten als verbraucht wird. Die aktuellen Spotmarktpreise können Sie auf der Webseite Netztransparenz.de einsehen.
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ebenfalls auf Netztransparenz.de Übersichtstabellen zu negative Börsenpreise in der Vergangenheit.
Nein, wenn sich die Gesamtleistung Ihrer Anlage nach dem Modultausch nicht erhöht hat, erhalten Sie keinen neuen Einspeisevertrag.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine reduzierte Anlagenleistung im Marktstammdatenregister melden müssen. Eine Erhöhung der Leistung muss als Anlagenerweiterung angemeldet werden. Weitere Informationen zur Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Die gesetzliche Regelung betrifft Neuanlagen ab einer Leistung von 2 kW, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden und bei denen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist. Dabei ist unerheblich, ob das Smart Meter mit einer Steuerbox ausgerüstet ist.
Die Regelung greift jedoch erst ab dem folgenden Abrechnungsjahr zum 01.01.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.