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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Um einen Wechselrichteraustausch durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie dies der Netze BW melden.

  1. Die neue Technik sollte in das bestehende Netzsicherheitsmanagement eingebunden und den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen.

  2. Eine mit dem Austausch verbundene Leistungserhöhung muss im Vorfeld von uns genehmigt werden.

  3. Eine mögliche Leistungsänderung, die mit dem Tausch einhergeht, muss im Marktstammdatenregister angepasst werden.

  4. Die Betriebsweise des Wechselrichters bleibt unverändert.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie den Wechselrichteraustausch mit Hilfe Ihrer Elektrofachkraft durchführen und das Formular Austausch von Wechselrichtern mit den Details bei Ihrem regionalen Kontakt einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl am Ende der Webseite Technische Änderungen in der blauen Kontaktleiste eingeben.

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Ziel ist der Vermeidung von Lastspitzen in den öffentlichen Stromnetzen. Mit dem “Solarspitzengesetz” wurde beschlossen, Anreize zu schaffen, den erzeugten Strom in Spitzenzeiten selbst zu verbrauchen, beispielsweise durch den Einsatz von Speichern. Auch Betreiber*innen von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden mit dieser Entscheidung in die Maßnahme einbezogen.
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Ja, für den Austausch von Wechselrichtern ist eine Elektrofachkraft erforderlich, um sicherzustellen, dass die Installation den Vorschriften entspricht, elektrische Sicherheitsstandards eingehalten werden und eventuelle Garantieansprüche gewahrt bleiben.

​​​​​​​Weitere Information finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen

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Ja. Der Zeitraum, in dem keine Vergütung erfolgte, wird an den regulären Förderzeitraum angehängt. Hierbei werden voll Viertelstunden ohne Vergütung berücksichtigt.
 
Besonderheit für Photovoltaikanlagen: Bei Photovoltaikanlagen wird diese Zeit zur Hälfte angerechnet und in so genannte Volllastviertelstunden umgerechnet. Diese Volllastviertelstunden werden nach einem festgelegten Schema auf die Kalendermonate verteilt. Dabei werden die durchschnittlichen Sonnenstunden der jeweiligen Monate berücksichtigt, um eine faire Verlängerung des Vergütungszeitraums zu gewährleisten.
 
Beispiel: Im Januar werden für die Verlängerung der Vergütungsdauer 87 Volllastviertelstunden angerechnet, im Februar sind es 189 Volllastviertelstunden.
 
Detaillierte Informationen finden Sie im Gesetzestext zu § 51a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
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Nein, nur eine mit dem Tausch verbundene Kapazitäts- oder Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzupassen.

 

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Stromeinspeisung im Überblick

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Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.