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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Hilfecenter: Viele Antworten auf häufige Fragen finden Sie bereits hier in unserem Hilfecenter, zum Beispiel indem Sie die Suchfunktion verwenden.

  • Digitaler Assistent: Nutzen Sie unseren digitalen Assistenten für schnelle Antworten.

  • Webseite: Allgemeine Informationen zu unseren Abrechnungen sowie eine Erklärung einer beispielhaften Einspeiseabrechnung finden Sie auf unserer Webseite Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage.

  • Kundenservice: Bei konkreten Anliegen zu Ihrer Abrechnung können Sie unseren Kundenservice kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Abrechnung oder in unserem Kundenportal

Hinweis: Um Ihre persönlichen Daten zu schützen, benötigen Sie für die telefonische Auskunft eine PIN. Diese finden Sie im Kundenportal unter dem Reiter “Zugangsdaten”.

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Nein, beim Austausch Ihres Wechselrichters erhalten Sie keinen geänderten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung. 

 

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Für den weiteren Betrieb Ihrer Anlage gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung: Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung. Ihre Anlage müssen Sie nicht umrüsten und es ist kein zusätzlicher Vertragsabschluss notwendig.

  2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung: Sie können sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

  3. Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes: Die Vermarktung der erzeugten Energie können Sie auch selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler). Bitte beachten Sie, dass alle Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen über 100 kW verpflichtend in die Direktvermarktung wechseln müssen. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Ende der EEG-Förderung.

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Die Höhe des Volleinspeisebonus für Photovoltaikanlagen hängt von der Größe Ihrer Anlage ab und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgelegt. Der Bonus wird zusätzlich zur regulären Einspeisevergütung gezahlt, wenn Sie den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und den Bonus beantragt haben.

Die aktuellen und exakten Werte finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur oder im jeweils gültigen EEG. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand zu den Förderbeträgen.

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Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem Einrichtungszähler bereits ein Zweirichtungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.

 

Die Folgen für unsere Kunden hierbei:

  • durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt

  • Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen

  • Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft

Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.