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Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

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Fragen & Antworten

Sie können den Volleinspeisebonus erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreiben eine Photovoltaikanlage, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurde und als Volleinspeiseanlage bei uns angemeldet ist.

  • Die Photovoltaikanlage befindet sich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand.

  • Der gesamte erzeugte Strom wird vollständig ins öffentliche Stromnetz eingespeist – eine Eigenversorgung findet nicht statt.

  • Ihre Anlage erfüllt alle technischen Anforderungen für die Volleinspeisung.

  • Sie beantragen den Volleinspeisebonus bis zum 30.11. des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr. Für neue Anlagen können Sie uns Ihren Wunsch auf den Volleinspeisebonus bereits während des Anfrageprozesses mitteilen – diese Mitteilung gilt bis auf Widerruf.

Bitte beachten Sie die Deckelungen der Vergütung je nach Inbetriebnahmedatum: Für Anlagen, die zwischen dem 30. Juli 2022 und vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, kann der Volleinspeisebonus für maximal 300 kW Leistung beansprucht werden. Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2023 kann der Bonus für maximal 1 MW Leistung beansprucht werden. Für darüber hinausgehende Leistungsanteile ist kein Volleinspeisebonus möglich.

Weitere Informationen zum Volleinspeisebonus finden Sie auch auf der Webseite Wissenswertes zu Photovoltaik.

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Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Für die Änderung Ihres Messkonzept werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte senden Sie uns die Unterlagen per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen

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Der Volleinspeisebonus wird gemeinsam mit der regulären Einspeisevergütung von Netze BW ausgezahlt. Sie erhalten also eine Gesamtauszahlung, in der der Bonus bereits enthalten ist – es gibt keine getrennten Zahlungen. Die genaue Höhe und alle Details finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung.

Weitere Informationen zur Auszahlung und zur Abrechnung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf der Netze BW-Webseite zur Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage.

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Für die Bearbeitung eines Anlagenumzug benötigen wir folgende Unterlagen:

 

Über das Kundenportal einzureichen:

  • Anfrage einer Erzeugungsanlage

  • ggf. Inbetriebsetzung mit Zählerbewegung

Per E-Mail einzureichen: 

  • Inbetriebsetzungsprotokoll

  • Fotos der Demontage und Fotos am neuen Anlagenstandort

  • Übersichtsschaltplan

  • Registrierung im Marktstammdatenregister

Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bei Erzeugungsanlagen kann es vorkommen, dass anlagenspezifisch noch weitere Angaben benötigt werden. In diesem Fall kommt unser Netzkundenbetreuerteam auf Sie zu.

 

Bitte lassen Sie die Unterlagen Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen

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Nein, der Volleinspeisebonus gilt ausschließlich für neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen und als Volleinspeiseanlagen beim Netzbetreiber angemeldet wurden. Für bestehende Anlagen, die bereits vor diesem Stichtag in Betrieb waren, ist der Volleinspeisebonus leider nicht verfügbar - auch dann nicht, wenn der gesamte Strom ins Netz eingespeist wird.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.