Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Bei einer Leistungsreduzierung können Sie das Formular Austausch von Photovoltaik-Modulen verwenden, um uns die Anzahl und Leistung der demontierten Module mitzuteilen. Bitte nutzen Sie das Bemerkungsfeld, um uns mitzuteilen, dass es sich um eine Leistungsreduzierung handelt.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, die Leistungsreduzierung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Der Volleinspeisebonus wird für neue Photovoltaikanlagen gezahlt, die ab dem 30. Juli 2022 als Volleinspeiseanlage in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet wurden. Wie bei der regulären Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt der Bonus für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.
Alle Änderungen Ihrer Anlagendaten und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und bei der Netze BW zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Anlagenbetreiber*innen.
Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur unter Verwaltung der Einheit und Verwaltung des Marktakteurs oder auf unseren Webseiten Technische Änderungen und Anlagenbetreiberwechsel.
Um den Volleinspeisebonus für Ihre Photovoltaikanlage zu erhalten, müssen Sie folgende Fristen und Formalitäten beachten:
Inbetriebnahmedatum: Ihre Anlage muss nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, da der Bonus nur für neue Anlagen gilt, die ab diesem Stichtag ans Netz gehen.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an und geben Sie dabei ausdrücklich an, dass Sie die Anlage als Volleinspeiseanlage betreiben möchten.
Meldung im Marktstammdatenregister: Registrieren Sie Ihre Anlage spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ohne diese Registrierung besteht kein Anspruch auf die Einspeisevergütung und damit auch nicht auf den Volleinspeisebonus.
Beantragung des Volleinspeisebonus: Beantragen Sie den Volleinspeisebonus jeweils bis zum 30.11. für das folgende Kalenderjahr.
Hinweis zum Wechsel zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung: Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, muss aber jeweils zum übernächsten Monatswechsel beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diesbezügliche Änderungen an der Anlage müssen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab ausführlich, da eine unterjährige Änderung von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch zu Sanktionszahlungen und einer geringeren Vergütung führen können.
Weitere Informationen zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf der Netze BW-Webseite zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage.
Ja, denn eine Erweiterung Ihrer Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet. Damit erhalten Sie einen zweiten Einspeisevertrag bzw. eine Bestätigung über die Stromeinspeisung.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.