Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage

Alle

Fragen & Antworten

Um den Volleinspeisebonus für Ihre Photovoltaikanlage zu erhalten, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Eigenversorgung: Der gesamte erzeugte Strom muss vollständig ins öffentliche Netz eingespeist werden. Eine Eigenversorgung oder ein Direktverbrauch aus der Anlage ist nicht erlaubt.

  • Getrennte Messung: Es muss ein separater Zähler installiert sein, der ausschließlich die eingespeiste Strommenge der Volleinspeiseanlage erfasst.

  • Technische Trennung bei mehreren Anlagen: Falls auf demselben Grundstück sowohl eine Eigenverbrauchsanlage als auch eine Volleinspeiseanlage betrieben werden, müssen diese technisch und rechtlich klar voneinander getrennt sein. Das betrifft insbesondere die Stromkreise und die Messung.

  • Einhaltung der Vorgaben des EEG: Die Anlage muss alle weiteren technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, wie zum Beispiel die Fernsteuerbarkeit ab einer bestimmten Anlagengröße und die Einhaltung der Vorgaben zur Netzverträglichkeit.

Zusätzlich muss Ihre Anlage bei uns als Volleinspeiseanlage angemeldet werden. Dies können Sie bequem im Anfrageprozess zu Ihrer Einspeiseanlage im Kundenportal erledigen. Ihre Meldung bleibt bis auf Widerruf gültig.

Danke für das Feedback!

Wenn Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen, verlieren Sie den Anspruch auf den Volleinspeisebonus für Ihre Photovoltaikanlage. Der Bonus wird nur gewährt, wenn der gesamte Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist wird und keine Eigenversorgung stattfindet.

Sobald Sie auch nur einen Teil des Stroms selbst nutzen, gilt Ihre Anlage als Eigenverbrauchsanlage. In diesem Fall erhalten Sie lediglich die reguläre Einspeisevergütung – der Volleinspeisebonus entfällt. Zusätzlich kann gemäß § 52 Abs. 1 EEG eine Sanktionszahlung fällig werden.

Danke für das Feedback!

Ja, der Volleinspeisebonus ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung – einschließlich des Volleinspeisebonus – gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Details und Ihre individuelle Situation mit Ihrer Steuerberatung, um sicherzugehen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Danke für das Feedback!
226 - 228 von 228

Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.