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Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

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Fragen & Antworten

Wenn Sie einen neuen Stromanschluss beantragen, können Sie gleichzeitig die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs beantragen. Dadurch vermeiden Sie spätere Tiefbauarbeiten und schaffen die Voraussetzung für einen zukunftssicheren Glasfaseranschluss. 

  • Während des Anmeldeprozesses für Ihren neuen Stromanschluss geben Sie einfach an, dass Sie ein Telekommunikations-Leerrohr mitverlegen lassen möchten. 

  • Gemeinsam mit dem Angebot für den Stromanschluss erhalten Sie dann einen unverbindlichen Werkvertrag für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs. 

  • Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie den ausgefüllten Werkvertrag an uns zurück. 

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten und Zahlung der Rechnung geht das Telekommunikations-Leerrohr in Ihr Eigentum über. 

Das Telekommunikations-Leerrohr bietet die Grundlage für den späteren Einzug eines Glasfaserkabels durch Ihre Kommune oder einen Telekommunikationsanbieter – ohne dass Ihr Grundstück erneut geöffnet werden muss.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.

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Ja, Sie können Ihre Anmeldung im Kundenportal zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bereits eingegebene Daten bleiben erhalten.

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Ja, bitte melden Sie sich aktiv bei uns, sobald Ihre Arbeiten abgeschlossen sind. Beauftragen Sie die Demontage einfach über den Online-Service auf der Webseite Freileitungsisolierung beauftragen. Wir setzen uns dann für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

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Ein Dachständer ist eine auf dem Hausdach montierte Vorrichtung, über die Freileitungen (Stromleitungen) ins Gebäude geführt werden. Er ermöglicht den Anschluss an das öffentliche Stromnetz bei einer Versorgung über Freileitungen – eine Technik, die vor allem in ländlichen Regionen verbreitet ist.

 

Hinweis: Bei einer Umstellung auf einen Erdkabelanschluss wird der Dachständer in der Regel demontiert.

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Ob ein Baukostenzuschuss (BKZ) erforderlich ist, hängt von der Größe Ihres Netzanschlusses ab:

  • Kein BKZ fällt an bei Wohngebäuden mit 1–2 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung bis 3x50 A (entspricht 30 kW).

  • Ein BKZ wird erhoben bei Gewerbeeinheiten sowie bei Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung ab 3x63 A (entspricht 39 kW).

Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der beantragten Netzanschlussleistung. Details finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung.

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Stromanschluss

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