Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Sie können den neuen Stromanschluss nutzen, sobald die Inbetriebnahme durch eine eingetragene Elektrofachkraft oder einen Installateurbetrieb erfolgt ist und der Stromzähler installiert wurde. Der Installateur wird sicherstellen, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind und die Anlage ordnungsgemäß funktioniert.
Eine Leistungserhöhung durch eine reine Sicherungserhöhung kann nur von der Netze BW durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die Netze BW berechtigt ist, die Sicherungsgröße zu ändern und größere Sicherungen einzusetzen.
Die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer elektrischen Verbrauchsgeräte ist für Sie kostenfrei. Kosten können jedoch durch Ihre Elektrofachkraft entstehen – je nach Aufwand und den örtlichen Gegebenheiten. Falls eine Leistungserhöhung Ihres Stromanschlusses erforderlich wird, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für die notwendigen Maßnahmen.
Ja, bei einer Versetzung oder Umstellung Ihres Stromanschlusses – zum Beispiel bei der Umstellung von Freileitung auf Erdkabel – kann ein Telekommunikations-Leerrohr mitverlegt werden. Die Möglichkeit wird individuell geprüft und ist optional. Wenn eine Mitverlegung möglich ist, erhalten Sie mit dem Angebot zur Versetzung oder Umstellung auch einen unverbindlichen Werkvertrag für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs. Senden Sie diesen bitte ausgefüllt an uns zurück.
Hinweis: Nur wenn ein Werkvertrag vorliegt, kann das Telekommunikations-Leerrohr mitverlegt werden. Fehlt der Werkvertrag, ist eine Mitverlegung leider nicht möglich.
Unsere aktuellen Netzentgelte finden Sie auf unserer Webseite Veröffentlichungen.