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Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

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Fragen & Antworten

Ja. Die Änderungen an Ihrem Stromanschluss müssen von der Netze BW genehmigt werden. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie im gesamten Prozess, von der Planung bis zur Umsetzung der Leistungserhöhung.

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Anmeldepflichtige Verbrauchsgeräte sind Geräte, die nicht unter § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen und bestimmte technische Kriterien erfüllen. Sie müssen vor der Inbetriebnahme bei der Netze BW gemeldet werden. Die Grundlage dafür bilden die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

 

Folgende Verbrauchsgeräte sind meldepflichtig:

  • Durchlauferhitzer

  • Heiz- und Klimageräte, sofern sie nicht ortsveränderlich sind

  • Verbrauchsgeräte, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten und Rückwirkungen auf das vorgelagerte Stromnetz besitzen (z. B. Schweißgeräte)

Hinweis: Lassen Sie Ihre Elektrofachkraft prüfen, ob eine Meldung erforderlich ist.

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Die Kosten für eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) hängen davon ab, ob sie durch die Wand oder durch die Bodenplatte erfolgt:

  • Durch die Wand (bei Gebäuden mit Keller): 495 Euro (netto) inklusive Einbau

  • Durch die Bodenplatte (bei Gebäuden ohne Keller): 650 Euro (netto)

Die MSH umfasst den gemeinsamen Anschluss für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation.

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Für die Herstellung und Instandhaltung des Stromanschlusses bis zum Hausanschlusskasten ist der Netzbetreiber verantwortlich.

 

Ab dem Hausanschlusskasten – also innerhalb Ihres Gebäudes – liegt die Verantwortung bei Ihnen als Eigentümer*in bzw. Anschlussnehmer*in. Die Elektroinstallation im Haus wird in der Regel von einer Elektrofachkraft übernommen.

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Für die Anmeldung eines Stromanschlusses bei einem Neubau mit bis zu zwei Wohneinheiten benötigen wir einige grundlegende Unterlagen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie dabei, alle Angaben korrekt zusammenzustellen. Diese Unterlagen und Angaben sind erforderlich:

  • Ein amtlicher Lageplan mit Maßstab 1:500 (als PDF)

  • Ein Grundriss- bzw. Geschossplan mit markiertem Ort für die Hauseinführung (als PDF)

  • Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen zur Anmeldung

  • Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Telekommunikationsunternehmen

  • Die geplante Länge der Anschlussleitung

  • Die benötigte Sicherungsgröße (z. B. 3x50 A oder höher)

Zusätzlich sollten Sie größere elektrische Verbraucher wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Durchlauferhitzer bei der Anmeldung berücksichtigen. Die Anmeldung erfolgt über unser Kundenportal.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neubau anschließen.

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Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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